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Infos über die Kollektivgesellschaft (KlG) in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Schliessen sich zwei oder mehrere natürliche Personen (im Gegensatz zu den juristischen Personen also Menschen aus Fleisch und Blut) zusammen, um gemeinsam eine auf kaufmännischen Regeln basierende Firma zu betreiben, spricht man von einer Kollektivgesellschaft (OR Art. 552-593).

Der Name einer oder mehrerer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter muss zwingend – wie bei der Einzelfirma - in der Firmenbezeichnung vorkommen. Die Schlosserei Meier könnte als Kollektivgesellschaft also zum Beispiel: "Schlosserei Müller & Co.“ oder "Schlosserei Meier & Urimann“ heissen. Die Kollektivgesellschaft an sich besitzt keine Rechtspersönlichkeit und ist somit auch keine juristische Person. Im Geschäftsverkehr kann sie aber unter eigenem Namen auftreten und Rechte ersteigen, Verbindlichkeiten eingehen oder als Prozesspartei auftreten, Betreibungen einleiten und auch betrieben werden.

Die Kollektivgesellschaft als Unternehmen ist nicht steuerpflichtig, es werden jedoch die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter aufgrund ihres Lohnes, des möglichen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und ihres Vermögens direkt besteuert. Die Haftungsvorschriften sind für die Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit einigen Risiken verbunden: Während die Unternehmung besteht, haften sie mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch und dies selbst noch bis zu 5 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft. Die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen allerdings nur dann für die Verpflichtungen aufkommen, wenn die Kollektivgesellschaft ohne den gewünschten Erfolg betrieben worden ist.

Durch den Gesellschaftsvertrag nimmt die Kollektivgesellschaft rein rechtlich gesehen ihre Arbeit auf. Wählen Sie diese Rechtsform, sollten Sie den Gesellschaftsvertrag unbedingt von einer Fachperson prüfen lassen. Der Eintrag ins Handelsregister ist für Kollektivgesellschaften obligatorisch.

Was ist eine Kollektivgesellschaft?

Die Kollektivgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, tritt im Rechtsverkehr aber unter eigenem Namen auf.

Vorteile einer Kollektivgesellschaft:

  • Einfache Organisation der Geschäftsführung
  • Kein Mindestkapital
  • Geringe Gründungskosten

Nachteile einer Kollektivgesellschaft:

  • Private und solidarische Haftung der Gesellschafter
  • Liquidationsanteile der Gesellschafter sind pfändbar
  • Mindestens zwei Gesellschafter notwendig
  • Hohe Vertrauensbasis zwischen den Gesellschaftern erforderlich

Gründen einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz durch Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland

Im Gegensatz zur GmbH/AG ist bei der Kollektivgesellschaft nicht erforderlich, dass eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Firma vertritt. Falls eine Kollektivgesellschaft nur aus Gesellschaftern mit Wohnsitz im Ausland besteht, ist lediglich erforderlich, dass die Firma über eine Firmenadresse in der Schweiz verfügt.  Dies bedeutet, dass eine Räumlichkeit in der Schweiz vorhanden sein muss, wo der postalische Verkehr zugestellt und von einer Person empfangen werden kann. 

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

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