Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr
Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Als unabhängiger Vermögensverwalter
suchen Sie einen innovativen und soliden Partner, der
Ihre Bedürfnisse kennt und Ihnen entsprechende Lösungen
und Ideen anbietet. Mit Meyer Consulting wählen Sie eine
eigenständige und unabhängige Vermögensverwaltung,
welche eine erfolgreiche Tradition im Geschäft mit der
Vermögensverwaltung hat.
Vermögensverwaltung für Privatpersonen
Bei der klassischen Vermögensverwaltung werden
als erstes zusammen mit dem Kunden die Anlageziele
definiert. Es geht dabei hauptsächlich darum, das
Kundenprofil unter Berücksichtigung der finanziellen
Gesamtsituation,
Risikofreudigkeit sowie der
Risikofreudigkeit zu bestimmen und die
finanzielle Zukunft grob zu planen. Der
Vermögensverwalter hat dann die Möglichkeit, ein
individuelles Kundenportfolio zu konstruieren oder
das Kapital in ein Standardportfolio gemäss den
definierten Zielen zu investieren.
Langfristige Partnerschaft
Der Vermögensverwalter ist für die meisten Kunden
eine Vertrauensperson. Von beiden Parteien wird eine
langfristige Zusammenarbeit angestrebt. Die Aufgaben
des Verwalters sind im Verwaltungsvertrag definiert.
Üblicherweise delegiert der Kunde die Anlage- und
Investitionsentscheide und das Portfolio wird durch
den Vermögensverwalter aktiv bewirtschaftet und
laufend überwacht.
Pflichten eines seriösen Vermögensverwalters
Der
Vermögensverwalter hat verschiedene
Pflichten gegenüber seinen Kunden. Die
wichtigsten sind folgende:
- Der Vermögensverwalter hat die
Pflicht zur Besorgung der ihm
übertragenen Geschäfte gemäss
Vermögensverwaltungsvertrag.
- Anlagen müssen auf der Basis
umfassender Analysen und sicheren
Informationsquellen ausgewählt und
ausreichend
diversifiziert werden.
- Die Interessen der Kunden müssen
denen des Vermögensverwalters vorgehen.
Alle Kunden müssen gleichbehandelt
werden.
- Jeder Vermögensverwalter ist der
Diskretionspflicht unterstellt. Diese
ergibt sich gemäss
OR aus dem Vertrauensverhältnis
zwischen dem Vermögensverwalter und dem
Kunden.
- Vermögensverwalter sind zur
Informations- und Rechenschaftsablage
verpflichtet.
- Wenn ein Kunde unzweckmässige
Anweisungen gibt, ist dieser vom
Vermögensverwalter darauf hinzuweisen.
- Berät der Vermögensverwalter den
Kunden bei der Wahl der
Depotbank, haftet er ihm für die
gehörige Sorgfalt bei der Wahl und der
Instruktion derselben.
- Der Vermögensverwalter hat die
Pflicht, bei seiner Arbeit ein erhöhter
Grad an Sorgfalt walten zu lassen.
- Der Vermögensverwalter hat die
Pflicht, seine Kunden über alle im
Zusammenhang mit dem betreuten
Kundenvermögen erhaltenen Einnahmen von
Dritten vollständig und wahrheitsgetreu
zu orientieren.
Vermögensverwalter haben in der Ausübung
ihrer beruflichen Tätigkeit eine grosse
Verantwortung. Ihr Handeln kann für die
wirtschaftliche Existenz des Kunden von
grosser Bedeutung sein.
Vermögensverwaltungsvertrag
Vertragliche Delegation der Verwaltung von
Vermögenswerten
Der Vermögensverwaltungsvertrag regelt
das rechtliche Verhältnis zwischen dem
Kunden und dem
Vermögensverwalter. Durch den Vertrag
räumt der Kunde dem Vermögensverwalter die
Verfügungsmacht über sein Vermögen oder
Teile davon ein. Der Kunde will damit die
besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des
Vermögensverwalters nutzen, um seine
Anlageziele zu erreichen. In der
Ausgestaltung des Vertrages hat der
Vermögensverwalter grossen Spielraum.
Rechtliche Qualifikation des
Vermögensverwaltungsauftrages
Der Vermögensverwaltungsauftrag fällt
unter die Bestimmungen des einfachen
Auftrags (Art. 394 ff.
OR). Er kann formfrei erteilt werden.
Die Richtlinien der Schweizerischen
Bankiervereinigung verlangen von den Banken
jedoch, dass er immer schriftlich erfolgen
muss. Gemäss Art. 398 Abs. 2 OR verpflichtet
sich der Beauftragte, die ihm übertragenen
Aufgaben und Geschäfte sorgfältig nach Treu
und Glauben auszuführen. Ein
Vermögensverwaltungsauftrag kann gemäss OR
Art. 404 jederzeit widerrufen oder gekündigt
werden.
Postadresse
für
Privat
pro
Jahr EUR 590.--
Damit
können
Sie ein
Schweizer
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eröffnen
Postadresse
für
Firmen
pro Jahr
EUR
850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr
im
Handelsregister
eingetragenes
Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat
AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung
Verlegen Sie Ihre Firma in
die
Schweiz!
Es
erwarten
Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
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Tel. 0041 78 644 65 59
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