Ihre eigene Firmenanschrift
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Das deutsch-schweizerische
Doppelbesteuerungsabkommen
Einkünfte aus
selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am
Wohnort (Art. 14)
Einkünfte aus
selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich
nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.
Eine Ausnahme gilt für
den Fall, dass die Person in der steuergünstigen Schweiz ihre
Tätigkeit ausübt und dabei eine ihr dort regelmäßig zur Verfügung
stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die
dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro
Jahr EUR 1350.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
pro Jahr EUR 1850.--
Sitz für Ihre Stiftung
oder Schweizer Trust pro Jahr EUR 3500.--
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 7400.--, gilt bei Neugründung
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