Neugründung einer
GmbH in der steuergünstigen Schweiz
Die Vorteile einer GmbH Gründung in der steuergünstigen Schweiz
Eine GmbH Gründung in der steuergünstigen Schweiz hat für Ihre zukünftige Firma einige
bedeutungsvolle Vorteile. Die Firmengründung erfolgt schnell, wenn sie durch
eine Anwalts- und Notarkanzlei durchgeführt wird. Innerhalb von zehn bis
vierzehn Tagen ist eine GmbH Gründung in der steuergünstigen Schweiz durchgeführt. Ein
Firmensitz in der steuergünstigen Schweiz bietet ausgezeichnete Geschäftsverbindungen, da
die Schweiz als Angelpunkt der Finanz- und Wirtschaftswelt großes Vertrauen
bei Geschäftspartnern und Kunden genießt. Niedrige Steuern, hoch
qualifizierte Arbeiter und Angestellte und ausgezeichnete Arbeits- und
Lebensbedingungen lassen die Schweiz eine zentrale Position in CHFopa
einnehmen.
Zur Gründung einer GmbH
braucht es Minimum 1 natürliche oder juristische Person. Jeder
Gesellschafter ist mit einer Stammeinlage am Gesellschaftskapital
(Stammkapital) beteiligt. Das Stammkapital muss im Minimum CHF 20‘000
betragen, die Höchstgrenze für das Stammkapital ist bei CHF 2 Millionen.
Die Geschäftsführung einer GmbH entspricht dem Verwaltungsrat einer AG.
Die Gesellschaft muss jedoch eine Unterschriftberechtigte Person, mit
Wohnsitz in der steuergünstigen Schweiz, haben (z.B. Sekretär der Geschäftsleitung,
nicht Mitglied der Geschäftsleitung)
Die GmbH haftet für
ihre Schulden unbeschränkt, die einzelnen Gesellschafter haften jedoch
grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer jeweiligen Stammeinlage.
Checkliste: Wie gründe ich eine GmbH?
Was muss man beachten, wenn man
eine GmbH gründen will? Hier eine Checkliste, in der die wichtigsten
Schritte aufgeführt sind.
- Gründungskosten budgetieren
- Firmennamen festlegen
- Stammkapital, Stammeinlagen, Liberierung (Einzahlung Bar-
und/oder Sacheinlagen) festlegen
- Gesellschafter und Geschäftführung bestimmen
- Bank für Sperrkonto für Stammeinlagen bestimmen, Konto
eröffnen
- Firmenname abklären (Handelsregisteramt)
- Gründungsurkunde, Statuten etc. erstellen
- Gründungsakten zur Vorprüfung an Notar und
Handelsregisteramt, evtl. Bereinigung
- Falls Revisionsstelle bestimmt wurde: Annahmeerklärung
verlangen
- DurCHFührung der Gründungsversammlung
- Anmeldung beim Handelsregisteramt
- Freigabe der Stammeinlage bei der Bank
(Handelsregisterauszug vorweisen)
- Falls Sie Personal beschäftigen (auch Sie selber als Gründer
gelten als angestellt): Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG
- Mehrwertsteuer-Nummer bei der Eidg. Steuerverwaltung
beantragen
Die wichtigsten Punkte zum Thema GmbH-Gründung in
der Schweiz sind:
- Notwendiges Kapital
mind. CHF 20'000 (voll einbezahlt)
Anzahl Gesellschafter
mindestens eine Person
Firmenname
Fantasiename möglich, Zusatz "GmbH" obligatorisch
Revisionsstelle
erst ab 10 Mitarbeitern obligatorisch
MWSt.-Pflicht
erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch, freiwillige
Unterstellung möglich
Dauer bis zur Eintragung
je nach Kanton 10 Tage – 4 Wochen (Dauer mit Express-Verfahren 5 Tage)
Gründungskosten
je nach Anbieter CHF 1'750 – 4'500 (exkl. Handelsregistereintrag)
Postadresse/Domizilanschrift
pro Jahr CHF
590.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum
für Ihre noch nicht im
Handelsregister
eingetragene Firma
pro Jahr CHF
960.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum
für Ihre im
Handelsregister
eingetragenes
Einzelunternehmen
pro Jahr CHF 1200.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum
für Ihre im
Handelsregister
eingetragene AG, GmbH,
Ltd
pro Jahr CHF 1800.--
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