Neugründung einer
Genossenschaft
in der steuergünstigen Schweiz
Geschäftssitz,
Firmendomizil für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr CHF 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der steuergünstigen Schweiz
Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer
nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der
Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher
Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt
Der Gedanke der
Förderung respektive der wirtschaftlichen Selbsthilfe steht bei der
Genossenschaft im Vordergrund, Beispiele hierfür sind Wohnbau- oder
Einkaufsgenossenschaften.
Unter der Rechtsform der Genossenschaft (OR Art. 828 - 926) kann
auch eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen werden. Für die
Genossenschaft sprechen «innere» Unternehmenswerte wie direkte
Demokratie und ein klar definiertes Mitbestimmungsrecht welches auch
als Kopfstimmprinzip bekannt ist. Positiv ist zudem die Transparenz,
die auf jeder Hierarchiestufe herrscht, welche etwa hilft
Lohnexzesse u.ä. weitgehend zu vermeiden.
Eher hinderlich, weil verlangsamend, kann sich das breit abgestützte
Mitspracherecht jedes einzelnen Genossen einer Genossenschaft
auswirken. Klar benachteiligt ist die genossenschaftliche Rechtsform
auch bei Unternehmens- und Kapitalmarkttransaktionen: Das
Kopfstimmprinzip schliesst zwar klar unerwünschte
Konkurrenzeinflüsse aus, macht es aber auch leider unmöglich,
gewollte Allianzen mit finanziellen Verpflichtungen einzugehen.
Wegen des Mangels an festem Grundkapital und somit einer genügenden
Kreditbasis haben Genossenschaften zudem nur eher beschränkten
Zugang zum Kapitalmarkt und es ist ausgeschlossen, dass sie sich auf
diesem Weg Eigenkapital beschaffen.
Voraussetzungen bei der Gründung
Zur Gründung werden mindestens sieben Genossenschafterinnen und
Genossenschafter benötigt, die natürliche oder auch juristische
Personen sein können. Nach der Gründung können es auch weniger
Genossenschafter sein, jedoch besteht dann die theoretische Gefahr
einer Auflösungsklage.
Gründungkapital ist nicht zwingend Vorrausetzung. Wenn jedoch eines
bestehen sollte, muss jeweils ein Anteil mit festem Nennwert pro
Genossenschafter übernommen werden. Jeder einzelne der
Genossenschafter haftet für das Gesellschaftsvermögen.
Die vorgeschriebenen Organe der Genossenschaft sind:
Generalversammlung
Verwaltung (mindestens drei Mitglieder)
Kontrollstelle
Der Eintrag ins Handelsregister ist zwingend Pflicht, der Name der
Genossenschaft darf hingegen frei gewählt werden. Nur bei
Personennamen ist der Zusatz «Genossenschaft» zwingend vorzunehmen.
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Bei einer Genossenschaft ist der Eintrag in das
Handelsregister Entstehungsvoraussetzung.
Allgemeine Änderungen / Statutenänderung
Einzureichende Belege für Personalmutationen
Formular: Allgemeine Änderungen
(PDF, 535 KB, 6
Seiten)
Formular: Allgemeine Änderungen (zum Bearbeiten)
(Word, 165 KB, 1 Seite)
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und
-belege
(PDF, 38 KB, 4 Seiten)
Merkblatt: Domiziländerung, Sitzverlegung
(PDF,
30 KB, 2 Seiten)
Muster: Genossenschaftsstatuten mit opting out-Möglichkeit
(PDF, 15 KB, 2 Seiten)
Formulare & Merkblätter Genossenschaft für den Handelsregistereintrag
Genossenschaft
Handelsregisteramt Frauenfeld Thurgau
Postadresse/Domizilanschrift
pro Jahr CHF
590.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum für Ihre noch
nicht im Handelsregister eingetragene Firma
pro Jahr CHF
960.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum für Ihre im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr CHF 1200.--
Geschäftssitz,
Firmenanschrift/-adresse/Impressum für Ihre im
Handelsregister eingetragene AG, GmbH, GbR, Ltd
pro Jahr CHF 1800.--
Buchhaltung bei Meyer Consulting
VR-Mandat AG
Geschäftsführung GmbH |
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Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
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