Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr
Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
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Das schweizerische Recht unterscheidet bei den
Gesellschaftsformen zwischen Personengesellschaften (Einzelunternehmen,
Kommandit-, Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften
(Aktiengesellschaft (AG). Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im
Vordergrund, im Konkursfall haftet das Gesellschaftskapital. Bei
Kapitalgesellschaften werden das Geschäftsvermögen und das
Privatvermögen auseinander gehalten.
Bei Personengesellschaften steht die Person im
Vordergrund. Die Personengesellschaft haftet primär mit dem
Geschäftsvermögen und erst sekundär mit dem Privatvermögen des
Unternehmers/Inhabers. Die Personengesellschaften sind mit dem
Unternehmer/Inhaber eng verbunden (Firmenamen, Haftung, Steuern usw.).