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Infos über die englische Limited, kurz Ltd. (private company limited by shares) in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Die Limited ist wie die deutsche GmbH eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter i.d.R. nur beschränkt haften. Die Limited hat drei Organe - die Direktoren (directors), den Schriftführer (secretary) und die Gesamtheit der Gesellschafter (members)

Rechtlich gesehen ist mit «Limited Company» üblicherweise die englische private company limited by shares, kurz «Private Limited Company» (Limited oder Ltd.), gemeint. Eine solche Limited wird durch Eintrag beim englischen Companies House (Handelsregister) gegründet und durch das anschliessende Ausstellen eines Certificate of Incorporation rechtsfähig. Die Gründung ist bereits mit einem Nominalkapital ab einem Franken möglich und die Haftung grundsätzlich darauf beschränkt. Jede Limited Company muss in England über einen statutarischen Sitz (Registered Office) mit zustellfähiger Postadresse verfügen, doch besteht die Möglichkeit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. In England ist die Limited Company die gebräuchlichste Form für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wie bei einer Schweizer GmbH gibt es auch bei einer englischen Limited Company eine strikte Trennung zwischen den Inhabern einer Gesellschaft und der Gesellschaft selbst, die ein völlig eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt darstellt. Nach außen hin tritt die Limited als Vertragspartner gegenüber Kunden oder Lieferanten auf oder auch als Partei in einem Rechtsstreit. Die finanzielle Haftung ist dabei immer auf das Vermögen der Limited beschränkt. Die Inhaber selbst haften nicht bzw. indirekt nur mit dem eingebrachten Stammkapital. Sie haben damit einen Haftungsschutz.

Statt 20'000 Franken reicht ein einziger als Stammeinlage.

Während bei einer Schweizer GmbH ein Mindeststammkapital von 20'000 EUR gesetzlich vorgeschrieben ist, das bei einer Gründung auch vollständig eingezahlt werden muss, gibt es bei einer englischen Limited keinerlei Vorschriften, die ein Mindestkapital erforderlich machen. Für die Gründung einer englischen Limited genügt deshalb ein Pfund bzw. 1 Franken als Einlage - was den gravierendsten Unterschied zwischen der Limited und der GmbH ausmacht: Eine englische Limited kann im Gegensatz zu einer GmbH auch dann gegründet werden, wenn kein oder nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht.

Durch die im EG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit ist es seit geraumer Zeit auch für Geschäftsleute aus anderen EU-Staaten möglich, in England eine englische Limited zu gründen, um damit dann Vorort zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird nach der Gründung in England einfach eine Zweigniederlassung im jeweiligen Land errichtet.

Die Schweiz folgt der EU-Rechtsprechung.

 Deren rechtliche Zulässigkeit in anderen EU-Ländern wurde durch eine Reihe von Gerichtsurteilen auf EU- und Länderebene schon vor längerer Zeit mehrfach bestätigt. Die Schweiz ist zwar kein EU-Land. Sie passt sich hier aber an die EU-Rechtsprechung an und akzeptiert ebenfalls den Rechtsstatus der englische Limited innerhalb der Schweiz.Der Effekt: Eine englische Limited ist rechtlich den inländischen Kapitalgesellschaftsformen gleichgestellt.

Inbesondere der Haftungsschutz der englischen Limited ist innerhalb der Schweiz derselbe wie mit einer Schweizer GmbH oder AG. Allerdings ist der zeitliche und finanzielle Aufwand bei der Gründung einer englischen Limited deutlich geringer.

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

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pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

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Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

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