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Verwaltungsrat in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
pro Jahr  EUR 1200.-- Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Wir stellen uns als VR-Mitglied mit Schweizer Wohnsitz für Ihre Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer für Ihre GmbH zur Verfügung. Mandate als Verwaltungsrat einer AG oder GmbH-Geschäftsführer werden pauschal ab EUR 3600.-- in Rechnung gestellt.

Der Verwaltungsrat (VR) besteht seit 01.01.2008 aus mindestens 1 Person mit Wohnsitz in der Schweiz, (EU oder CH Bürger), jedoch mind. aus 50% an Mitgliedern aus der Schweiz mit Sitz in der Schweiz. 

Im Praxis-Fall benötigt ein ausländischer Aktionär mind. 1 Person mit Wohnsitz in der Schweiz um das Amt des Verwaltungsrates zu besetzen und kann somit als zweite ausländische Person (EU-Bürger, ohne Wohnsitz in der Schweiz), als Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung eingetragen werden. 

Der 
Verwaltungsrat kann selbstverständlich aus mehreren Personen bestehen und untersteht den Aktionären, resp. kann jederzeit durch die ausserordentliche Generalversammlung Neu gewählt werden.

Als Dienstleistung bieten wir einen, für das Unternehmen passenden Mandatsvertreter (VR) an.

Zum 
Verwaltungsrat ihrer AG bzw. dem Geschäftsführer ihrer GmbH müssen Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis haben. 

Wir beraten Sie
, wenn Sie einen vertrauensvollen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer suchen, und vermitteln ihnen einen unserer Experten, entweder als Überbrückung bis eigene Kräfte in der Schweiz eintreffen oder als längerfristigen, jeweils auf 1 Jahr befristeten Vertreter, der dem aktiven Aufbau des Unternehmens begleitet, resp. als sogenanntes stilles Mandat in einer Domizil oder Verwaltungs & Beteiligungs Gesellschaft. Weiteres bieten wir die Treuhänderische Gründeung an, indem der gestellte Verwaltungsrat die Gesellschaft treuhänderisch, im Auftrag der Aktionäre gründet.


Definition des Verwaltungsrates


Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste Exekutivorgan, dem die Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht obliegt, soweit nicht die Generalversammlung (GV; die "Legislative" der AG) zuständig ist, wobei eine Kompetenzvermutung zugunsten des VR besteht.

Vergleich Schweiz - Deutschland

Der Verwaltungsrat ist vergleichbar mit dem Aufsichtsrat in Deutschland. Im Gegensatz zu diesem ist der Verwaltungsrat jedoch nicht nur Aufsichtsorgan (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR), sondern gleichzeitig für die Oberleitung der Gesellschaft (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 1 OR) verantwortlich. Obwohl eine Geschäftsleitung (Deutschland: Vorstand) eingesetzt werden kann, kann der VR dieser die Oberleitung nicht übertragen (Art. 716a Abs. 1 OR: “unübertragbare und unentziehbare Aufgabe”) D.h., gemäss schweizerischem Aktienrecht ist es nicht zwingend notwendig, eine Geschäftsleitung einzusetzen. Dies wird jedoch in der Praxis bei grösseren Gesellschaften getan, womit schweizerische Aktiengesellschaften nahe an die dualistischen Spitzenorganisationen Deutschlands kommen.

Der Verwaltungsratspräsident (VR-P) ist Präsident des Verwaltungsrates (VR) einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG). Der VR-P ist primus inter pares – seine Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR-Mitgliedes, doch kommt ihm bei Abstimmungen der Stichentscheid zu (Art. 713 Abs. 1 OR). Er wird vom VR selbst gewählt, soweit die Statuten die Wahl des VR-Pnicht der GV übertragen. Wie die anderen VR-Mitglieder wird er auf drei Jahre oder auf eine von den Statuten bestimmte andere Amtsdauer gewählt (Art. 710 Abs. 1 OR). Jedes VR-Mitglied ist für den Schaden, den es durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht, haftbar (Art. 754 OR).

 

Mandatsübernahmen

Verwaltungsrat / Geschäftsführer
Eine Schweizer Aktiengesellschaft benötigt mindestens einen Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer mit Wohnsicht in der Schweiz. Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz.
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Gesellschaft einen kompetenten und erfahrenen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zur Verfügung.

Unsere Leistung

Übernahme Verwaltungsratsmandat (AG)

Übernahme Geschäftsführungsmandat (GmbH)

Übernahme von treuhänderischem, nicht-exekutivem Verwaltungsrats- & Geschäftsführungsmandat, juristische Vertretung in rechtlichen Belangen, Kommunikation mit Banken und Behörden, Beistand bei wichtigen Entscheiden, Überwachung Rechnungswesen, Steuerberatung und -optimierung

Wir stellen uns als VR-Mitglied mit Schweizer Wohnsitz für Ihre Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer für Ihre GmbH zur Verfügung. Mandate als Verwaltungsrat einer AG oder GmbH-Geschäftsführer werden pauschal ab EUR 3600.-- in Rechnung gestellt.

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Unser Angebot

  EUR 3600.-- jährlich für VR-Mandat Ihrer AG oder Geschäftsführer GmbH, Ltd.

 

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

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