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Zweigniederlassung einer AG in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Aktiengesellschaft: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Hauptsitz im Ausland

Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen kaufmännisch geführten Betrieb, der dauernd eine eigene Geschäftstätigkeit ausübt und dabei wirtschaftlich und geschäftlich soweit unabhängig ist, dass er ohne eingreifende Neuorganisation selbständig weiterbestehen könnte. Die Zweigniederlassung muss eine eigene Leitung haben, die nach innen und aussen soweit selbständig ist, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit selbständig handeln und auch Rechtsgeschäfte abschliessen kann. Aufwand und Ertrag der Zweigniederlassung müssen jederzeit gesondert nachgewiesen werden können (BGE 117 II 85 ff.; 108 II 122 ff.).

Gemäss Art. 70 Abs. 1 und 2 der Handelsregisterverordnung muss die Zweigniederlassung die gleiche Firma führen wie der Hauptsitz. Besondere Zusätze, die nur auf die Zweigniederlassung zutreffen, sind zulässig.

Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in der Schweiz werden beim Handelsregisteramt folgende Unterlagen benötigt:

1.

Beglaubigter Handelsregisterauszug über den Eintrag am Hauptsitz.

Diesen können Sie beim Handelsregisteramt des Hauptsitzes bestellen.

2.

Beglaubigtes Exemplar der aktuellen Gesellschaftsstatuten

Beglaubigte Statuten können Sie beim Handelsregisteramt des Hauptsitzes bestellen.

3.

Formular "Auskunft betreffend Selbständigkeit" [Selbständigkeitserklärung]

Neben den bereits beim Hauptsitz eingetragenen Personen, welche für das Gesamtunternehmen zeichnen, muss mindestens eine Person, welche über eine Einzelunterschrift verfügt und am Orte der Zweigniederlassung ihre Tätigkeit hat, dem Handelsregister zur Eintragung gemeldet werden. Soll nur zu zweien gezeichnet werden können, so sind durch den Verwaltungsrat wenigstens zwei für die Zweigniederlassung zuständige Personen, die nicht am Hauptsitz tätig sind, zu bezeichnen.

4.

Protokoll des Verwaltungsrates

Über die Errichtung einer Zweigniederlassung und Ernennung der für die Zweigniederlassung zeichnungsberechtigten Personen unter Angabe deren Funktion und Zeichnungsrecht (Einzel- oder Kollektivunterschrift) ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll muss im Original eingereicht werden.

Sofern sämtliche Verwaltungsräte die Anmeldung unterschreiben, muss kein Verwaltungsratsprotokoll eingereicht werden.

5.

Anmeldung [Anmeldeformular]

Die Anmeldung ist vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates zu unterzeichnen. Diese Unterschriften sowie die Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen sind in beglaubigter Form beizufügen. Alle im Ausland vorgenommenen Beglaubigungen sind mit einer Apostille zu versehen.

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 
 
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
Pro Jahr EUR 1750.--

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG, GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau - insbesondere in Salenstein

Unternehmensbesteuerung im Vergleich 2021 - Schweiz an 1. Stelle mit 8,5 %

Steuern in Europa & weltweit - Schweiz an 4. Stelle, Deutschland bei der Abgabenlast leider Weltspitze

BAK Taxation Index für Unternehmen - Thurgau im 1. Fünftel, ca. 10,6%, neu 2021

Steuerschlupflöcher für Multis - Thurgau an 11. Stelle

Steuerwettbewerb unter Kantonen - Thurgau an 7. Stelle

Unternehmenssteuern international - Thurgau an 9. Stelle, 1 Stelle nach Zug

Steuersätze für Unternehmen in ausgewählten Ländern - Schweiz ca. 20%

Steuern und Abgaben weltweit - Schweiz an 3. Stelle

 

 

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