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Infos über die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz

 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Die AG verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Namen (Firma). Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital (Aktienkapital) in Aktien zerlegt ist. Die Aktieninhaber (Aktionäre) über ihre Rechte als Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung aus. Die eigentliche Geschäftsführung der AG ist dem Verwaltungsrat und den vom Verwaltungsrat eingesetzten Geschäftsführern (Direktoren) vorbehalten.

Aktienkapital, Inhaber- oder Namensaktien

Eine AG muss ein Aktienkapital von mindestens EUR 100.000,-- aufweisen. Das Aktienkapital kann in Inhaber- und / oder Namensaktien aufgeteilt werden. 

Bei nicht voll liberiertem Aktienkapital ist eine Ausgabe der Aktien nicht möglich, sie verbleiben als halbliberierte Aktien beim Treuhänder.

Der Verwaltungsrat der AG hält immer eine Aktie als Aktionärsnachweis!

Für die Gründung einer AG ist ein Aktionär (natürliche oder juristische Person) erforderlich.

Die Organe der Gesellschaft

Die AG besteht aus drei Organen: aus der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle. (NEWS).

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft, welches insbesondere über die Festsetzung und Änderungen der Statuen, Genehmigung der Jahresrechnung, die Verwendung des Gewinnes sowie über die Entlassung der Geschäftsführung befindet.

Die Generalversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden (innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres).Außerordentliche Generalversammlungen könnten jederzeit vom Verwaltungsrat, von Aktionären, die mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzen, oder der Revisionsstelle einberufen werden.

Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats muss in der Schweiz wohnhaft sein und das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann für die Holdinggesellschaft gewährt werden. In diesen fall muss wenigstens ein zur Vertretung befugtes Verwaltungsratsmitglied seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Nur Aktionäre können Verwaltungssräte sein. Diese können die Aktien aber auch treuhändlerisch halten.

Der Verwaltungsrat ist das Geschäftsführungsorgan der AG. Ihm stehen von Gesetzes wegen unübertragbare und unentziehbare Aufgaben zu (z. B. die Oberleitung der Gesellschaft, die Festlegung der Organisation, die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die Erstellung des Geschäftsberichtes, usw.).
Es steht dem Verwaltungsrat frei, in einem Orgnisationsreglement den delegierbaren Teil der Geschäftsführung einzelnen Mitgliedern (Deligierten) oder Dritten (Direktoren, Prokuristen) zu übertragen

An die Revisionsstelle werden Anforderungen betreffend Fachkunde und Unabhängigkeit von der Verwaltung und von den Mehrheitsaktionären gestellt. Mindestens ein Revisor muss in der Schweiz sein Domizil haben.
Grundsätzlich kann eine Firma, d.h. der Name der Gesellschaft, frei gewählt werden.
Es kann sich um eine Phantasie- oder Sachbearbeitung handeln. Die Firma darf jedoch keine Täuschung verursachen und keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.

Bei einer Kombination der Firma mit einer Sachbezeichnung muss überdies ein Zusammenhang zum Gesellschaftszweck bestehen. Es empfiehlt sich, die Firma vor der Gründung beim kantonalen Handelsregisteramt vorprüfen zu lassen

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.


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