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Neugründung einer Stiftung in der Schweiz

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pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Im letzten Jahr wurden über 500 Stiftungen in der Schweiz gegründet. Viele davon sind Gründungen von Personen aus dem Inland und zunehmend auch aus andern Ländern, die mit einer Stiftung schweizerischen Rechts ihre ganz individuellen sozialen, kulturellen oder philantropischen Zwecke verfolgen möchten.

Das schweizerische Stiftungsrecht stammt von 1907 und ist nahezu unverändert geblieben. Es lässt entsprechend Raum für die Verwirklichung Ihrer eigenen Wertvorstellungen und Überzeugungen.

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Mit Hilfe einer Stiftung (ZGB Art. 80-89bis) kann Vermögen verselbstständigt werden. Die Stiftung ist eine juristische Person, die über das verantwortliche Organ, in diesem Fall der Stiftungsrat, handelt. Die Stiftung wird per notarielle Urkunde oder per Testament gegründet. Mit Ausnahme der Familienstiftung und der kirchlichen Stiftung muss sie zwingend im Handelsregister eingetragen werden.

Der festgesetzte Wille der Stifterin oder des Stifters ist massgebend für die geschäftliche Tätigkeit innerhalb der Stiftung. Für die Einhaltung dieses Zwecks ist je nach Art und Zweck der Stiftung das Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) verantwortlich. Somit sind Stiftungen der behördlichen Aufsicht unterstellt mit Ausnahme der Familienstiftung und der kirchlichen Stiftung (Art. 87 ZGB).

Im Geschäftsleben haben Personalfürsorgeeinrichtungen, die als Stiftungen organisiert sind, eine enorme Bedeutung erlangt; als Rechtsform einer Unternehmung hingegen ist die Stiftung nicht wirklich geeignet. Auf der anderen Seite kann das Verbinden einer Stiftung mit dem Schicksal einer Unternehmung durch entsprechende Zweckbestimmungen auf längere Zeit vorausbestimmt werden.

Bei einer Stiftung ist der Eintrag in das Handelsregister Entstehungsvoraussetzung.

Die häufigsten Fragen zur Gründung einer Stiftung

1

Muss ich Schweizer sein?
Nein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Auch Vereine, Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften können in der Schweiz eine Stiftung gründen.

2 Wie viel Vermögen braucht es?
Der Zwecksetzung entsprechend sehr unterschiedlich. Es ist jedoch möglich, auch nach der Gründung der Stiftung ihr weitere Mittel, Kapital oder auch Grundstücke, zukommen zu lassen.
3 Wie viel Einfluss habe ich als Stifter?
Als Stifter zu Lebzeiten können Sie sich als Präsident des Stiftungsrates einsetzen und auf diese Weise mit entscheiden, wie dem Stiftungszweck im Einzelnen nachzuleben ist.
4 Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nein. Sie können an jedem beliebigen Ort der Schweiz eine Stiftung errichten und ihren Wohnsitz im In- oder Ausland beibehalten.
5 Welchen Namen trägt die Stiftung?
Der Name ist weitestgehend frei wählbar. Häufig wird der eigene Name des Stifters gewählt.
6 Kann ich auch meine Familie begünstigen?
Familienstiftungen sind nach schweizerischem Recht zulässig, jedoch nur für Zwecke der Ausbildung oder Unterstützung von Familienangehörigen, nicht für deren finanziellen Unterhalt.
7 Ist der Stiftungszweck abänderbar?
Das gewidmete Vermögen steht grundsätzlich dem einmal gewählten Stiftungszweck wie er in der Stiftungsurkunde festgelegt ist, voll zur Verfügung. Die rechtlichen Entwicklungen gehen in Richtung vermehrter Flexibilität.

Vorteile der Stiftung

Vermögensschutz & Werteerhalt

Stiftungen haben bezüglich der Vermögensverwaltung eine eher konservative Ausrichtung und sollen grundsätzlich das übertragene Vermögen erhalten. Prinzipiell können einer Stiftung alle Vermögensgegenstände überschrieben werden. Dazu gehören unter anderem Immobilien, Antiquitäten, Barvermögen, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Kunstwerke.

Förderung des Gemeinwesens

Der Staat kann nicht alle Aufgaben übernehmen und ist auf das aktive Mitwirken seiner Bürger angewiesen.

Diesbezüglich hat die gemeinnützige Stiftung eine besondere Bedeutung in unserer Gesellschaft. Sie übernimmt wichtige Aufgaben und leistet einen besonderen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Vielfalt.

Mit den Möglichkeiten der gemeinnützigen Stiftung erhält der Bürger ein Stück Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung im positiven Sinne.

Er kann individuelle Ideen verwirklichen, staatliche Institutionen durch Stiftungsaktivitäten entlasten und das Gemeinwesen unbürokratisch fördern.

Die Stiftung ist als bedeutender Teil einer selbstbestimmenden Bürgergesellschaft anzusehen, die dazu beiträgt, die Lebensqualität zu sichern und gleichzeitig zu verbessern.

Effektive Lösungen bei Erb- und NaCHFolgeproblemen

Eine Möglichkeit für den Stifter besteht darin, bereits zu Lebzeiten Unternehmensanteile zum Bespiel in die eigene gemeinnützige Stiftung einzubringen und das Unternehmen weiterhin als Kapitalgesellschaft zu führen. Es ist ebenfalls denkbar, die Stiftung als Erbin zu benennen.

Stiftung als Werbe-PR-Instrument für Unternehmen

Die Stiftung kann als ein Teil der Werbe-PR-Strategie eines Unternehmens betrachtet werden. Da die Stiftung in vielen Fällen den Namen des Unternehmens trägt, kann diese elegant in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden. Die gemeinnützigen Aktivitäten der Stiftung werden dadurch immer mit dem dazugehörigen Unternehmen in Verbindung gebracht. Beispiele hierzu sind u. a. das Unternehmen Vodafone (Vodafone-Stiftung) oder Bertelsmann (Bertelsmann-Stiftung).

Schutz des Lebenswerkes

Viele Stifter möchten bestimmte Teile ihres Vermögens (z.B. Unternehmen, Kunstsammlungen, Archive) über den Tod hinaus erhalten wissen. Die Stiftung bewahrt das Lebenswerk des Stifters nach seinem Ableben aufgrund seiner Verfügungen.

Stiftung gründen

Sie wollen mit Ihrem Vermögen Sinn stiften. Geld spenden ist Ihnen aber zu unpersönlich und zu intransparent. Sie wollen sich persönlich und in unternehmerischer Weise gemeinnützig engagieren. Vielleicht möchten Sie ein spezifisches Anliegen, ein ganz bestimmtes Förderziel verfolgen.

Was so einfach und attraktiv klingt, ist mit einigen grundlegenden Fragen verbunden:

  • Gibt es für Ihre Absicht einen gesellschaftlichen Bedarf?
  • Ist eine Stiftung die geeignete Rechtsform zur Erreichung Ihrer Ziele?
  • Steht der zu erwartende Vermögensertrag in Verhältnis zu Stiftungsziel und Verwaltungskosten?
  • Soll Ihre Stiftung dauerhaft oder auf beschränkte Zeit bestehen?
  • Nach welchen Grundsätzen arbeitet Ihre Stiftung?
  • Wie können Sie mit Ihrer Stiftung nicht nur fördern, sondern auch Wirkung erzielen?
  • Wie soll der Stiftungsrat zusammengestellt und eine dynamische Erneuerung sichergestellt werden?
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Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

Stiftung (Schweiz)

Stiftung / Stiftungsrecht Schweiz

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Stiftungsrecht)

Perspektiven des Stiftungsrechts in der Schweiz und in Europa

Braucht die Schweiz eine Reform ihres Stiftungsrechts?

Revision des Stiftungsrechtes

10 Fragen für Stifter und Stifterinnen

Wie gründet man eine Stiftung

 

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