Neugründung einer Stiftung
in der Schweiz
Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Im letzten Jahr wurden über 500 Stiftungen in der Schweiz gegründet. Viele
davon sind Gründungen von Personen aus dem Inland und zunehmend auch aus
andern Ländern, die mit einer Stiftung schweizerischen Rechts ihre ganz
individuellen sozialen, kulturellen oder philantropischen Zwecke verfolgen
möchten.
Das schweizerische Stiftungsrecht stammt von 1907 und ist nahezu unverändert
geblieben. Es lässt entsprechend Raum für die Verwirklichung Ihrer eigenen
Wertvorstellungen und Überzeugungen.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines
Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
Mit Hilfe einer Stiftung (ZGB Art. 80-89bis) kann Vermögen
verselbstständigt werden. Die Stiftung ist eine juristische Person,
die über das verantwortliche Organ, in diesem Fall der Stiftungsrat,
handelt. Die Stiftung wird per notarielle Urkunde oder per Testament
gegründet. Mit Ausnahme der Familienstiftung und der kirchlichen
Stiftung muss sie zwingend im Handelsregister eingetragen werden.
Der festgesetzte Wille der Stifterin oder des Stifters ist
massgebend für die geschäftliche Tätigkeit innerhalb der Stiftung.
Für die Einhaltung dieses Zwecks ist je nach Art und Zweck der
Stiftung das Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) verantwortlich.
Somit sind Stiftungen der behördlichen Aufsicht unterstellt mit
Ausnahme der Familienstiftung und der kirchlichen Stiftung (Art. 87
ZGB).
Im Geschäftsleben haben Personalfürsorgeeinrichtungen, die als
Stiftungen organisiert sind, eine enorme Bedeutung erlangt; als
Rechtsform einer Unternehmung hingegen ist die Stiftung nicht
wirklich geeignet. Auf der anderen Seite kann das Verbinden einer
Stiftung mit dem Schicksal einer Unternehmung durch entsprechende
Zweckbestimmungen auf längere Zeit vorausbestimmt werden. |
Bei einer Stiftung ist der Eintrag in das Handelsregister
Entstehungsvoraussetzung.
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Die häufigsten Fragen zur Gründung einer
Stiftung
1 |
Muss ich
Schweizer sein?
Nein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Auch
Vereine, Unternehmungen und öffentlich-rechtliche
Körperschaften können in der Schweiz eine Stiftung gründen.
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2 |
Wie viel
Vermögen braucht es?
Der Zwecksetzung entsprechend sehr unterschiedlich. Es ist
jedoch möglich, auch nach der Gründung der Stiftung ihr
weitere Mittel, Kapital oder auch Grundstücke, zukommen zu
lassen.
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3 |
Wie viel Einfluss habe ich als Stifter?
Als Stifter zu Lebzeiten können Sie sich als Präsident des
Stiftungsrates einsetzen und auf diese Weise mit
entscheiden, wie dem Stiftungszweck im Einzelnen nachzuleben
ist.
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4 |
Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nein. Sie können an jedem beliebigen Ort der Schweiz eine
Stiftung errichten und ihren Wohnsitz im In- oder Ausland
beibehalten.
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5 |
Welchen Namen trägt die Stiftung?
Der Name ist weitestgehend frei wählbar. Häufig wird der
eigene Name des Stifters gewählt.
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6 |
Kann ich auch
meine Familie begünstigen?
Familienstiftungen sind nach schweizerischem Recht zulässig,
jedoch nur für Zwecke der Ausbildung oder Unterstützung von
Familienangehörigen, nicht für deren finanziellen Unterhalt.
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7 |
Ist der
Stiftungszweck abänderbar?
Das gewidmete Vermögen steht grundsätzlich dem einmal
gewählten Stiftungszweck wie er in der Stiftungsurkunde
festgelegt ist, voll zur Verfügung. Die rechtlichen
Entwicklungen gehen in Richtung vermehrter Flexibilität. |
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Vorteile der Stiftung
Vermögensschutz & Werteerhalt
Stiftungen haben bezüglich der Vermögensverwaltung eine
eher konservative Ausrichtung und sollen grundsätzlich das übertragene
Vermögen erhalten. Prinzipiell können einer Stiftung alle
Vermögensgegenstände überschrieben werden. Dazu gehören unter anderem
Immobilien, Antiquitäten, Barvermögen, Wertpapiere, Unternehmensanteile,
Kunstwerke.
Förderung des Gemeinwesens
Der Staat kann nicht alle Aufgaben übernehmen und ist auf
das aktive Mitwirken seiner Bürger angewiesen.
Diesbezüglich hat die gemeinnützige Stiftung eine besondere Bedeutung in
unserer Gesellschaft. Sie übernimmt wichtige Aufgaben und leistet einen
besonderen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Vielfalt.
Mit den Möglichkeiten der gemeinnützigen Stiftung erhält
der Bürger ein Stück Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung im positiven
Sinne.
Er kann individuelle Ideen verwirklichen, staatliche
Institutionen durch Stiftungsaktivitäten entlasten und das Gemeinwesen
unbürokratisch fördern.
Die Stiftung ist als bedeutender Teil einer selbstbestimmenden
Bürgergesellschaft anzusehen, die dazu beiträgt, die Lebensqualität zu
sichern und gleichzeitig zu verbessern.
Effektive Lösungen bei Erb-
und NaCHFolgeproblemen
Eine Möglichkeit für den Stifter besteht darin, bereits
zu Lebzeiten Unternehmensanteile zum Bespiel in die eigene gemeinnützige
Stiftung einzubringen und das Unternehmen weiterhin als Kapitalgesellschaft
zu führen. Es ist ebenfalls denkbar, die Stiftung als Erbin zu benennen.
Stiftung als
Werbe-PR-Instrument für Unternehmen
Die Stiftung kann als ein Teil der Werbe-PR-Strategie
eines Unternehmens betrachtet werden. Da die Stiftung in vielen Fällen den
Namen des Unternehmens trägt, kann diese elegant in die
Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden. Die gemeinnützigen Aktivitäten der
Stiftung werden dadurch immer mit dem dazugehörigen Unternehmen in
Verbindung gebracht. Beispiele hierzu sind u. a. das Unternehmen Vodafone
(Vodafone-Stiftung) oder Bertelsmann (Bertelsmann-Stiftung).
Schutz des Lebenswerkes
Viele Stifter möchten bestimmte Teile ihres Vermögens
(z.B. Unternehmen, Kunstsammlungen, Archive) über den Tod hinaus erhalten
wissen. Die Stiftung bewahrt das Lebenswerk des Stifters nach seinem Ableben
aufgrund seiner Verfügungen.
Stiftung gründen
Sie wollen mit Ihrem Vermögen Sinn stiften.
Geld spenden ist Ihnen aber zu unpersönlich und
zu intransparent. Sie wollen sich persönlich und
in unternehmerischer Weise gemeinnützig
engagieren. Vielleicht möchten Sie ein
spezifisches Anliegen, ein ganz bestimmtes
Förderziel verfolgen.
Was so einfach und attraktiv klingt, ist mit
einigen grundlegenden Fragen verbunden:
- Gibt es für Ihre Absicht einen
gesellschaftlichen Bedarf?
- Ist eine Stiftung die geeignete
Rechtsform zur Erreichung Ihrer Ziele?
- Steht der zu erwartende Vermögensertrag
in Verhältnis zu Stiftungsziel und
Verwaltungskosten?
- Soll Ihre Stiftung dauerhaft oder auf
beschränkte Zeit bestehen?
- Nach welchen Grundsätzen arbeitet Ihre
Stiftung?
- Wie können Sie mit Ihrer Stiftung nicht
nur fördern, sondern auch Wirkung erzielen?
- Wie soll der Stiftungsrat
zusammengestellt und eine dynamische
Erneuerung sichergestellt werden?
Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto
eröffnen
Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbHFirmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung
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