Bei Interesse anfrage@firmensitzschweiz.de oder Tel. 0041 78 644 65 59
NACH PRIORITÄT GEORDNET
Zweigniederlassung ausl. Firma
Vereinssitz
Firmensitz
Domiziladresse
Firmenstandort Schweiz
GF-Mandat GmbH
Einzelfirma
Zweigniederlassung Ltd
Firmen-/Geschäftsanschrift
Domizil Startups
Geschäftssitz AG
Virtuelles Büro
Geschäftssitz Einzelfirma
HR-Formulare AG
VR-Mandat für AG
Buchhaltung-Preise
Postservice für Privat
Sitz GBR
Meldeadresse
Geschäftssitz GmbH
Zweigniederlassung Einzelfirma
Domizil in Salenstein
Zweigniederlassung GmbH
Postadresse
Eintragung im Handelsregister
Geschäftssitz Einzelfirma ohne HR-Eintrag
Geschäftssitz Einzelfirma mit HR-Eintrag
Geschäftsadresse
Aktiengesellschaft
HR-Formulare für Neueintrag
HR-Formulare Einzelfirma
HR-Formulare Verein
HR-Formulare GmbH
Firmensitz im steuergünstigen Salenstein
Verwaltungsrat in der Schweiz
Mantelgesellschaft
Domizil Selbständigkeit
Domizil für Online-Händler
GmbH
Sitz oder Neugründung OHG
Sitz oder Neugründung Stiftung
Personen-/Kapitalgesellschaften
Infos über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), entspricht der einfachen Gesellschaft in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.  

Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am Wohnort (Art. 14)

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.

Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Person in der Schweiz ihre Tätigkeit ausübt und dabei eine ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.

 

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Die einfache Gesellschaft ist die vertragsgemässe Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Die einfache Gesellschaft bietet sich an, wenn man eine Gesellschaft ohne grosse Formalitäten gründen möchte und die Voraussetzungen für keine andere, vom Gesetz vorgesehene Rechtsform, gegeben ist. Sie ist somit eine Art Auffanggesellschaft.

Beispiele für einfache Gesellschaften sind etwa die Personen, welche sich zusammenschliessen, um eine Aktiengesellschaft oder GmbH zu gründen oder ein Baukonsortium, das sich nach Fertigstellung des Bauwerks wieder auflöst.

Häufig wird die einfache Gesellschaft nur für kurzfristige Gelegenheitsgeschäfte gewählt, ohne etwas Schriftliches festzuhalten. Je nach Umfang des Geschäfts empfiehlt sich aber die Festthaltung der wichtigsten Punkte, z.B. der Geschäftsführung Gewinn- und Verlustbeteiligung.usw.

Grösster Nachteil ist die unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters für die ganze Schuld, wenn die anderen Gesellschafter nicht zahlungsfähig sind. Dies auch dann, wenn den Gesellschafter kein Verschulden trifft.

Die wichtigsten Merkmale der einfachen Gesellschaft:

  1. Mindestzahl: Zwei oder mehr natürliche bzw. juristische Personen
  2. Formvorschriften: keine
  3. Rechtspersönlichkeit: keine
  4. Firma: keine eigene Firma. Die Geschäfte werden unter dem Namen eines Gesellschafters oder im Namen aller Gesellschafter getätigt
  5. Auflösung: zwingend ist die jederzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen vorgesehen; ansonsten sechs Monate Kündigungsfrist. Die Auflösung kann ohne weitere Formalitäten erfolgen
  6. Haftung: unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters
  7. Geschäftsführung: Mangels anderer Abrede jeder Gesellschafter
  8. Besteuerung: Sofern ständige Anlagen und Einrichtungen vorhanden gilt die einfache Gesellschaft als Betriebsstätte und wird am Hauptsteuerdomizil besteuert. Da die einfache Gesellschaft meist nur für die Abwicklung von kurzfristigen Geschäften gewählt wird, ist sie nicht selbständig steuerpflichtig. Die beteiligten Personen haben den Anteil am Erfolgt (oder Verlust) mit ihrem übrigen Einkommen oder Gewinn zu versteuern.

 

Die stille Gesellschaft

Wenn die Gesellschaft nach aussen nicht in Erscheinung tritt, liegt als Abart der einfachen Gesellschaft, eine stille Gesellschaft vor. Es wird vereinbart, dass nur eine Person im Vekehr mit Dritten in Erscheinung tritt, während der stille Partner nur intern mit Kapital beteiligt ist. Nach Aussen haftet nur der geschäftsführende Partner, während die stillen Partner nur gesellschaftsintern haften. Der Anteil der stillen Teilhaber an Gewinn und Verlust sollte separat geregelt werden. Wenn der stille Teilhaber nur mit einer Kapitaleinlage beteiligt ist, ist eine Abrede, wonach er Verluste mitzutragen hat, nichtig.

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.--  

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de

Hauptseite

© 2015-2024 by Meyer Consulting, Lochstr. 17, CH-8268 Salenstein, Tel 0041 78 644 65 59, anfrage@firmensitzschweiz.de

 

GF-Mandat für Ltd.
Treuhand
Finanzen
Wegzugsbesteuerung
Steuersystem Schweiz
Gewinn- und Kapitalsteuer
Unternehmenssteuer
Bankgeheimnis, AIA
Schweizer Banken
Salenstein Anfahrt
Steuervorteile für Salenstein
Ansprechpartner
Online-Gründerportale
Checklisten Firmengründung
Steuerparadiese
AHV-Steuervorlage
Doppelbesteuerung
Quellensteuer
Grenzgänger
Deutsche in der Schweiz
Mehrwertsteuer
Preisvergleich Domizile
Preisvergleich virtuelle Büros
Preisvergleich Postadresse
Preisvergleich VR-GF
Preisvergleich Buchhaltungsmandat
Online-Gründerportale
Selbständigkeit in der Schweiz
Crowdfunding
Crowdlending
Fördermittel für Unternehmen
ICOs
Franchise
Startup-Infos
Online-Handel
Geschäftsideen für Jungunternehmer
Ideen aus der USA
Internetideen
Gründung eigener Firma
Wirtschafts-News
Wirtschaftsprognosen
Wirtschaft-Crash
Finanz-Crash
Börsen-Crash
Schweizer Wirtschaft
Unternehmer-Foren
Rahmenabkommen mit EU
Links
Infos 1
Infos 2
AGBs/Impressum