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Personen-/Kapitalgesellschaften
Infos über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), entspricht der einfachen Gesellschaft in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.  

Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am Wohnort (Art. 14)

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.

Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Person in der Schweiz ihre Tätigkeit ausübt und dabei eine ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.

 

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Die einfache Gesellschaft ist die vertragsgemässe Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Die einfache Gesellschaft bietet sich an, wenn man eine Gesellschaft ohne grosse Formalitäten gründen möchte und die Voraussetzungen für keine andere, vom Gesetz vorgesehene Rechtsform, gegeben ist. Sie ist somit eine Art Auffanggesellschaft.

Beispiele für einfache Gesellschaften sind etwa die Personen, welche sich zusammenschliessen, um eine Aktiengesellschaft oder GmbH zu gründen oder ein Baukonsortium, das sich nach Fertigstellung des Bauwerks wieder auflöst.

Häufig wird die einfache Gesellschaft nur für kurzfristige Gelegenheitsgeschäfte gewählt, ohne etwas Schriftliches festzuhalten. Je nach Umfang des Geschäfts empfiehlt sich aber die Festthaltung der wichtigsten Punkte, z.B. der Geschäftsführung Gewinn- und Verlustbeteiligung.usw.

Grösster Nachteil ist die unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters für die ganze Schuld, wenn die anderen Gesellschafter nicht zahlungsfähig sind. Dies auch dann, wenn den Gesellschafter kein Verschulden trifft.

Die wichtigsten Merkmale der einfachen Gesellschaft:

  1. Mindestzahl: Zwei oder mehr natürliche bzw. juristische Personen
  2. Formvorschriften: keine
  3. Rechtspersönlichkeit: keine
  4. Firma: keine eigene Firma. Die Geschäfte werden unter dem Namen eines Gesellschafters oder im Namen aller Gesellschafter getätigt
  5. Auflösung: zwingend ist die jederzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen vorgesehen; ansonsten sechs Monate Kündigungsfrist. Die Auflösung kann ohne weitere Formalitäten erfolgen
  6. Haftung: unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters
  7. Geschäftsführung: Mangels anderer Abrede jeder Gesellschafter
  8. Besteuerung: Sofern ständige Anlagen und Einrichtungen vorhanden gilt die einfache Gesellschaft als Betriebsstätte und wird am Hauptsteuerdomizil besteuert. Da die einfache Gesellschaft meist nur für die Abwicklung von kurzfristigen Geschäften gewählt wird, ist sie nicht selbständig steuerpflichtig. Die beteiligten Personen haben den Anteil am Erfolgt (oder Verlust) mit ihrem übrigen Einkommen oder Gewinn zu versteuern.

 

Die stille Gesellschaft

Wenn die Gesellschaft nach aussen nicht in Erscheinung tritt, liegt als Abart der einfachen Gesellschaft, eine stille Gesellschaft vor. Es wird vereinbart, dass nur eine Person im Vekehr mit Dritten in Erscheinung tritt, während der stille Partner nur intern mit Kapital beteiligt ist. Nach Aussen haftet nur der geschäftsführende Partner, während die stillen Partner nur gesellschaftsintern haften. Der Anteil der stillen Teilhaber an Gewinn und Verlust sollte separat geregelt werden. Wenn der stille Teilhaber nur mit einer Kapitaleinlage beteiligt ist, ist eine Abrede, wonach er Verluste mitzutragen hat, nichtig.

Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--   

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung

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