Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelbesteuerung
Das deutsch-schweizerische
Doppelbesteuerungsabkommen
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!
Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima
Einkünfte aus
selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am
Wohnort (Art. 14)
Einkünfte aus
selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich
nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.
Eine Ausnahme gilt für
den Fall, dass die Person in der steuergünstigen Schweiz ihre
Tätigkeit ausübt und dabei eine ihm dort regelmäßig zur Verfügung
stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die
dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der
steuergünstigen Schweiz versteuert.
Gerade Unternehmer und Freiberufler verlegen
ihre Tätigkeit oder den Firmensitz in die steuergünstige Schweiz
Immer mehr Menschen
wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut
zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der steuergünstigen
Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung,
Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt
verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne
Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von
CHF 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von CHF 2`300 pro Jahr bei
der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung
umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche
Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre
Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Postadresse für
Privat pro Jahr CHF 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto
eröffnen
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr CHF 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr CHF 1500.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr CHF 6900.--, gilt bei Neugründung
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima
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Steuerabkommen Schweiz -
Deutschland
Abkommen zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
Internationales
Steuerrecht - Doppelbesteuerungsabkommen
DBA Schweiz - Selbständige
Tätigkeit
Firma in die steuergünstige Schweiz bringen / Geschäfte in
Deutschland
Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de

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