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Bankgeheimnis, AIA - automatischer Informationsaustausch

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--  

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

 

Bankgeheimnis

 

Schweizer Bankgeheimnis

Was beinhaltet das Schweizer Bankgeheimnis?

Auch Ausländern bietet das Bankgeheimnis noch teilweise Schutz

Das Bankgeheimnis im Inland bleibt unangetastet

Parlament schützt das Bankgeheimnis im Inland

Bankgeheimnis im Inland bleibt

Lang lebe das Bankgeheimnis

Parlament schützt das Bankgeheimnis im Inland

Bankgeheimnis im Inland soll Steuerhinterzieher weiterhin schützen

Kryptowährungen: Das neue Bankgeheimnis der Schweiz

Vom Bankgeheimnis zum Kryptobanking

Rückzug der Bankgeheimnis-Initiative

Das schweizerische Bankgeheimnis – Fluch oder Segen?

Das Schweizer Bankgeheimnis – Eine Übersicht über die heutige gesetzliche Lage

Das Bankgeheimnis kurz erklärt

Bankgeheimnis muss verteidigt werden

 

Wo das Bankgeheimnis Ausländer noch schützt

Bankgeheimnis soll nun doch nicht geritzt werden

Bankgeheimnis: Kompromiss zu Matter-Initiative zeichnet sich ab

Bankgeheimnis im Inland

Schutz der Privatsphäre - Ausweg für die Bankgeheimnis-Initiative

Bankgeheimnis bietet nach wie vor Schutz - Rechtshilfe bei Steuerdelikten

Bankgeheimnis - Das heilkle Länderexamen für die Schweiz

Steueramtshilfe - transparenz vor Bankgeheimnis

Liste der Steueroasen - Die Schweiz auf dem ersten Platz

Das Ende des Bankgeheimnisses ist besiegelt

Bankgeheimnis - Das Steuerstrafrecht bleibt vorerst unangetastet

Das Schweizer Bankgeheimnis im internationalen Umfeld

Bankgeheimnis im Inland bleibt bestehen

Das Schweizer Bankgeheimnis: Entstehung, Bedeutung, Mythos

 

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Automatischer  Informationsaustausch

AIA - Der Automatische Informationsaustausch

Geld im Ausland: Böses Ende für schwarze Konten

 

Schweiz leistet keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung

Keine übereilte Anpassung des Rechtshilferechts

Regierungsrat lehnt Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ab

Nein zu mehr Rechtshilfe bei Fiskaldelikten

 

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Tel. 0041 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de

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