Quellensteuer
Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Ausländische Arbeitnehmer ohne
Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) welche sich im Kanton
aufhalten, unterliegen für ihre Einkünfte aus unselbständiger
Erwerbstätigkeit und entsprechender Ersatzeinkünfte der
Quellensteuerpflicht.
Quellensteuern
Quellensteuer
Quellensteuerformulare für den Kanton Thurgau
Quellensteuerrechner in der Schweiz
Quellensteuer Schweiz und Einkommenssteuer Deutschland
Quellensteuer Aktuelle Formulare /Tarife 2014 der Steuerverwaltung
Thurgau
Steuern bei Beschäftigung in der Schweiz
Das deutsch-schweizerische
Doppelbesteuerungsabkommen
Einkünfte aus
selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am
Wohnort (Art. 14)
Einkünfte aus
selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich
nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.
Eine Ausnahme gilt für
den Fall, dass die Person in der Schweiz ihre
Tätigkeit ausübt und dabei eine ihm dort regelmäßig zur Verfügung
stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die
dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.
Gerade Unternehmer und Freiberufler verlegen
ihre Tätigkeit oder den Firmensitz in die steuergünstige Schweiz
Immer mehr Menschen
wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut
zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung,
Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt
verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne
Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von
EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei
der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung
umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche
Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre
Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto
eröffnen
Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung
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