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Infos über Grenzgänger in der steuergünstigen Schweiz


Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr CHF 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der steuergünstigen Schweiz

Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten, pendeln. Sie sind im Inland wohnhaft und einkommensteuerpflichtig, aber im Ausland unselbständig erwerbstätig und suchen täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren inländischen Wohnsitz auf.

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am Wohnort (Art. 14)

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.

Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Person in der steuergünstigen Schweiz ihre Tätigkeit ausübt und dabei eine ihr dort regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.

Gerade Unternehmer und Freiberufler verlegen ihre Tätigkeit oder den Firmensitz in die steuergünstige Schweiz

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der steuergünstigen Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von CHF 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von CHF 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Postadresse für Privat pro Jahr CHF 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  CHF 1200.--

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr CHF 1500.--

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr CHF 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima

 

 

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Telefon 0041 78 644 65 59

 

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