Verwaltungsrat in der
Schweiz
Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Remote-Büro,
Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma
in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Wir stellen uns
als VR-Mitglied mit Schweizer Wohnsitz für Ihre Aktiengesellschaft oder
Geschäftsführer für Ihre GmbH zur Verfügung. Mandate als
Verwaltungsrat einer AG oder GmbH-Geschäftsführer werden pauschal
ab EUR 3500.-- in Rechnung gestellt.
Der Verwaltungsrat
(VR) besteht seit
01.01.2008 aus mindestens
1 Person mit Wohnsitz in
der Schweiz, (EU
oder CH Bürger), jedoch
mind. aus 50% an
Mitgliedern aus der Schweiz mit Sitz
in der Schweiz .
Im Praxis-Fall benötigt ein ausländischer
Aktionär mind. 1
Person mit Wohnsitz in der Schweiz um
das Amt des Verwaltungsrates zu
besetzen und kann somit als zweite ausländische Person (EU-Bürger,
ohne Wohnsitz in der Schweiz),
als Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung eingetragen
werden.
Der Verwaltungsrat kann
selbstverständlich aus mehreren Personen bestehen und untersteht den
Aktionären, resp. kann jederzeit durch die ausserordentliche
Generalversammlung Neu
gewählt werden.
Als Dienstleistung bieten wir einen, für das Unternehmen passenden Mandatsvertreter (VR) an.
Zum Verwaltungsrat
ihrer AG bzw.
dem Geschäftsführer
ihrer GmbH müssen
Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis haben.
Wir
beraten Sie,
wenn Sie einen vertrauensvollen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer suchen,
und vermitteln ihnen einen unserer Experten, entweder als Überbrückung bis
eigene Kräfte in der Schweiz eintreffen oder als längerfristigen, jeweils
auf 1 Jahr befristeten Vertreter,
der dem aktiven Aufbau des Unternehmens begleitet, resp. als sogenanntes stilles
Mandat in
einer Domizil oder Verwaltungs & Beteiligungs Gesellschaft. Weiteres bieten
wir die Treuhänderische
Gründeung an,
indem der gestellte Verwaltungsrat die Gesellschaft
treuhänderisch,
im Auftrag der Aktionäre gründet.
Definition des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat
(VR) ist
das oberste Exekutivorgan, dem die Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft
nach Schweizer Recht obliegt,
soweit nicht die Generalversammlung (GV; die "Legislative" der AG) zuständig
ist, wobei eine Kompetenzvermutung zugunsten des VR besteht.
Vergleich Schweiz - Deutschland
Der Verwaltungsrat ist vergleichbar mit dem Aufsichtsrat in Deutschland.
Im Gegensatz zu diesem ist der Verwaltungsrat jedoch nicht nur
Aufsichtsorgan (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR), sondern gleichzeitig für
die Oberleitung der Gesellschaft (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 1 OR)
verantwortlich. Obwohl eine Geschäftsleitung (Deutschland: Vorstand)
eingesetzt werden kann, kann der VR dieser die Oberleitung nicht
übertragen (Art. 716a Abs. 1 OR: “unübertragbare und unentziehbare
Aufgabe”) D.h., gemäss schweizerischem Aktienrecht ist es nicht zwingend
notwendig, eine Geschäftsleitung einzusetzen. Dies wird jedoch in der
Praxis bei grösseren Gesellschaften getan, womit schweizerische
Aktiengesellschaften nahe an die dualistischen Spitzenorganisationen
Deutschlands kommen.
Der Verwaltungsratspräsident (VR-P) ist Präsident des Verwaltungsrates
(VR) einer Schweizer
Aktiengesellschaft (AG). Der VR-P ist primus inter pares – seine
Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR-Mitgliedes, doch
kommt ihm bei Abstimmungen der Stichentscheid zu (Art. 713 Abs. 1 OR).
Er wird vom VR selbst gewählt, soweit die Statuten die Wahl des
VR-Pnicht der GV übertragen. Wie die anderen VR-Mitglieder wird er auf
drei Jahre oder auf eine von den Statuten bestimmte andere Amtsdauer
gewählt (Art. 710 Abs. 1 OR). Jedes VR-Mitglied ist für den Schaden, den
es durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht,
haftbar (Art. 754 OR).
Mandatsübernahmen
Verwaltungsrat / Geschäftsführer
Eine Schweizer Aktiengesellschaft benötigt mindestens einen Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer mit Wohnsicht in der Schweiz. Eine Schweizer GmbH benötigt mindestens einen
Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz.
Gerne stellen wir Ihnen für
Ihre Gesellschaft einen kompetenten und erfahrenen Verwaltungsrat oder
Geschäftsführer zur Verfügung.
Unsere
Leistung
Übernahme Verwaltungsratsmandat (AG)
Übernahme Geschäftsführungsmandat (GmbH)
Übernahme von treuhänderischem, nicht-exekutivem
Verwaltungsrats- & Geschäftsführungsmandat, juristische Vertretung in
rechtlichen Belangen, Kommunikation mit Banken und Behörden, Beistand
bei wichtigen Entscheiden, Überwachung Rechnungswesen, Steuerberatung
und -optimierung
Wir stellen uns als VR-Mitglied mit Schweizer Wohnsitz für Ihre
Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer für Ihre GmbH zur Verfügung.
Mandate als Verwaltungsrat einer AG oder GmbH-Geschäftsführer werden
pauschal ab EUR 3500.-- in Rechnung gestellt.
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie
hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Unser Angebot
EUR 3500.-- jährlich für VR-Mandat Ihrer AG oder Geschäftsführer GmbH,
Ltd.
|