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Personen-/Kapitalgesellschaften
Wegzugsbesteuerung
von Deutschland in die steuergünstige Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am Wohnort (Art. 14)

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.

Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Person in der Schweiz ihre Tätigkeit ausübt und dabei eine ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.

Gerade Unternehmer und Freiberufler verlegen ihre Tätigkeit oder den Firmensitz in die steuergünstige Schweiz

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
Pro Jahr EUR 1750.--

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG, GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau - insbesondere in Salenstein

Unternehmensbesteuerung im Vergleich 2021 - Schweiz an 1. Stelle mit 8,5 %

Steuern in Europa & weltweit - Schweiz an 4. Stelle, Deutschland bei der Abgabenlast leider Weltspitze

BAK Taxation Index für Unternehmen - Thurgau im 1. Fünftel, ca. 10,6%, neu 2021

Steuerschlupflöcher für Multis - Thurgau an 11. Stelle

Steuerwettbewerb unter Kantonen - Thurgau an 7. Stelle

Unternehmenssteuern international - Thurgau an 9. Stelle, 1 Stelle nach Zug

Steuersätze für Unternehmen in ausgewählten Ländern - Schweiz ca. 20%

Steuern und Abgaben weltweit - Schweiz an 3. Stelle

 

Meyer Consulting
Lochstr. 17
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Tel. 0041 78 644 65 59
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