Neugründung
und Unternehmenssitz Ihrer
Einzelfirma
Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!
Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Vorteile bei einem späteren
Handelsregistereintrag Ihrer Einzelfirma
-
- Visibilität und Vertrauen
- Selbständigkeitserklärung
- Schutz des Firmennamens
- Verträge abschliessen auf den Namen der Einzelfirma
- Saubere Abrechnung der AHV und Steuern
- UID-Nummer für international tätige Unternehmen
- Weitere Zeichnungsberechtigte möglich
- Nachträgliche ordentliche Veranlagung für Quellenbesteuerte
Einzelfirma: Die beliebteste
Rechtsform für Gründer
Unter Unternehmensgründern ist
die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform. Sie liegt rechtlich gesehen dann
vor, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit
ausübt, also ein Geschäft bzw. eine Firma betreibt.
Inhaberinnen und Inhaber der Einzelfirma tragen
das Unternehmensrisiko, für das sie mit ihrem gesamten Privat- und
Geschäftsvermögen haften. Dafür bestimmen sie alleine die
Geschäftspolitik. Hat das junge Unternehmen Erfolg, kann es
problemlos in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Scheitert
es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen Rechtsformen.
Für eine Einzelfirma bestehen keine
Eigenkapitalvorschriften. Ein spezieller Gründungsakt ist nicht
nötig. Die Einzelfirma existiert, sobald die Inhaberin oder der
Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Einen Firmen- und
Geschäftsvertrag braucht es ebenfalls nicht, weil die Einzelfirma
nur vom Inhaber geführt wird. Die Gründungsformalitäten sind
entsprechend einfach. Die Kosten für Beratung und
Handelsregistereintrag liegen meist bei höchstens EUR 1'800.-.
Der Firmenname muss den Namen der Gründerin oder
des Gründers beinhalten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind nur
als Zusatz zulässig.
Übersteigt der jährliche Umsatz EUR 100'000.-,
muss die Einzelfirma zwingend ins Handelsregister eingetragen
werden. Bei einem tieferen Umsatz kann das Unternehmen auch
freiwillig eintragen werden. Der Eintrag im Handelsregister hat zur
Folge, dass der Firmenname geschützt ist und dass der Firmeninhaber
der Betreibung auf Konkurs unterliegt.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist der
Inhaber verpflichtet, eine ordnungsgemässe, d.h. doppelte
Buchhaltung zu führen. Aber auch ohne Handelsregistereintrag besteht
eine Aufzeichnungspflicht, d.h. die Unternehmer müssen für die
Steuerbehörde sämtliche Einnahmen und Ausgaben schriftlich
festhalten und zusammen mit den Belegen geordnet aufbewahren.
Was müssen Sie bei der Gründung einer
Einzelfirma beachten?
-
Firmenname
Im Firmennamen muss der Familienname erscheinen: z.B. Müller
Malerbetrieb oder Keller Montagen
-
Eintrag ins Handelsregister
Der Eintrag ins Handelsregister ist bis zu einem Umsatz
von EUR 100‘000 freiwillig. Es empfiehlt sich aber dennoch in jedem Fall
ein Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug wird immer
wieder verlangt bzw. ist von grossem Nutzen: z.B. für die Eröffnung
eines Bankkontos, Eröffnung eines Postfachs oder Schliessfachs, im
internationalen Handelsverkehr, für einen eigenen Telefonanschluss etc.
Checkliste: Gründung einer Einzelfirma
Die einfache Gesellschaft ist
ein Vertrag, in dem sich zwei oder mehrere Personen mit ihren Ressourcen
einem gemeinsamen Ziel verschreiben.
- Gründungskosten budgetieren
- Steuerberatung und -berechnung im Zusammenhang mit der
Gründung
- Firmennamen festlegen (Abklärung beim kantonalen
Handelsregisteramt)
- Anmeldung beim Handelsregisteramt (sofern vorgeschrieben)
- Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
- Falls Sie Personal beschäftigen: Anmeldung bei der
AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen
Versicherungen für BVG und UVG
- Mehrwertsteuerpflicht abklären. Falls ja, Anmeldung bei der
Eidg. Steuerverwaltung
Benötigt ein Ausländer für die Gründung
einer Einzelfirma in der Schweiz
ebenfalls Wohnsitz in der Schweiz?
Nein, ist für einen Ausländer nicht mehr zwingend! Für eine Einzelfirma ist
neu ein Domizil in der Schweiz ausreichend.
Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto
eröffnen
Postadresse für Firmen
pro Jahr ab EUR 850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister
eingetragenes
Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung
| | | |