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Neugründung und Unternehmenssitz Ihrer Einzelfirma

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

 

 

Vorteile bei einem späteren Handelsregistereintrag Ihrer Einzelfirma

    • Visibilität und Vertrauen
    • Selbständigkeitserklärung
    • Schutz des Firmennamens
    • Verträge abschliessen auf den Namen der Einzelfirma
    • Saubere Abrechnung der AHV und Steuern
    • UID-Nummer für international tätige Unternehmen
    • Weitere Zeichnungsberechtigte möglich
    • Nachträgliche ordentliche Veranlagung für Quellenbesteuerte

Einzelfirma: Die beliebteste Rechtsform für Gründer

Unter Unternehmensgründern ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform. Sie liegt rechtlich gesehen dann vor, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, also ein Geschäft bzw. eine Firma betreibt.

Inhaberinnen und Inhaber der Einzelfirma tragen das Unternehmensrisiko, für das sie mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen haften. Dafür bestimmen sie alleine die Geschäftspolitik. Hat das junge Unternehmen Erfolg, kann es problemlos in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Scheitert es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen Rechtsformen.

Für eine Einzelfirma bestehen keine Eigenkapitalvorschriften. Ein spezieller Gründungsakt ist nicht nötig. Die Einzelfirma existiert, sobald die Inhaberin oder der Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Einen Firmen- und Geschäftsvertrag braucht es ebenfalls nicht, weil die Einzelfirma nur vom Inhaber geführt wird. Die Gründungsformalitäten sind entsprechend einfach. Die Kosten für Beratung und Handelsregistereintrag liegen meist bei höchstens EUR 1'800.-.

Der Firmenname muss den Namen der Gründerin oder des Gründers beinhalten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind nur als Zusatz zulässig.

Übersteigt der jährliche Umsatz EUR 100'000.-, muss die Einzelfirma zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Bei einem tieferen Umsatz kann das Unternehmen auch freiwillig eintragen werden. Der Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Firmenname geschützt ist und dass der Firmeninhaber der Betreibung auf Konkurs unterliegt.

Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist der Inhaber verpflichtet, eine ordnungsgemässe, d.h. doppelte Buchhaltung zu führen. Aber auch ohne Handelsregistereintrag besteht eine Aufzeichnungspflicht, d.h. die Unternehmer müssen für die Steuerbehörde sämtliche Einnahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und zusammen mit den Belegen geordnet aufbewahren.

Was müssen Sie bei der Gründung einer Einzelfirma beachten?

  • Firmenname
    Im Firmennamen muss der Familienname erscheinen: z.B. Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen
  • Eintrag ins Handelsregister
    Der Eintrag ins Handelsregister ist bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig. Es empfiehlt sich aber dennoch in jedem Fall ein Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug wird immer wieder verlangt bzw. ist von grossem Nutzen: z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos, Eröffnung eines Postfachs oder Schliessfachs, im internationalen Handelsverkehr, für einen eigenen Telefonanschluss etc.

              Checkliste: Gründung einer Einzelfirma

Die einfache Gesellschaft ist ein Vertrag, in dem sich zwei oder mehrere Personen mit ihren Ressourcen einem gemeinsamen Ziel verschreiben.

  • Gründungskosten budgetieren
  • Steuerberatung und -berechnung im Zusammenhang mit der Gründung
  • Firmennamen festlegen (Abklärung beim kantonalen Handelsregisteramt)
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt (sofern vorgeschrieben)
  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
  • Falls Sie Personal beschäftigen: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG
  • Mehrwertsteuerpflicht abklären. Falls ja, Anmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung

 

Benötigt ein Ausländer für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ebenfalls Wohnsitz in der Schweiz?

Nein, ist für einen Ausländer nicht mehr zwingend! Für eine Einzelfirma ist neu ein Domizil in der Schweiz ausreichend. 

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

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