Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihre Einzelfirma, Ihr
Einzelunternehmen im steuergünstigen schweizerischen Salenstein
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen, Domizil- Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Unter Unternehmensgründern ist die Einzelfirma die
beliebteste Rechtsform. Sie liegt rechtlich gesehen dann vor, wenn eine
natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, also ein
Geschäft bzw. eine Firma betreibt.
Inhaberinnen und Inhaber der Einzelfirma tragen das
Unternehmensrisiko, für das sie mit ihrem gesamten Privat- und
Geschäftsvermögen haften. Dafür bestimmen sie alleine die
Geschäftspolitik. Hat das junge Unternehmen Erfolg, kann es
problemlos in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.
Scheitert es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen
Rechtsformen.
Für eine Einzelfirma bestehen keine Eigenkapitalvorschriften.
Ein spezieller Gründungsakt ist nicht nötig. Die Einzelfirma
existiert, sobald die Inhaberin oder der Inhaber mit der
Geschäftstätigkeit beginnt. Einen Firmen- und Geschäftsvertrag
braucht es ebenfalls nicht, weil die Einzelfirma nur vom Inhaber
geführt wird. Die Gründungsformalitäten sind entsprechend
einfach. Die Kosten für Beratung und Handelsregistereintrag
liegen meist bei höchstens EUR 1'800.-.
Der Firmenname muss den Namen der Gründerin oder des Gründers
beinhalten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind nur als Zusatz
zulässig.
Übersteigt der jährliche Umsatz EUR 100'000.-, muss die
Einzelfirma zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Bei
einem tieferen Umsatz kann das Unternehmen auch freiwillig
eintragen werden. Der Eintrag im Handelsregister hat zur Folge,
dass der Firmenname geschützt ist und dass der Firmeninhaber der
Betreibung auf Konkurs unterliegt.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist der Inhaber
verpflichtet, eine ordnungsgemässe, d.h. doppelte Buchhaltung zu
führen. Aber auch ohne Handelsregistereintrag besteht eine
Aufzeichnungspflicht, d.h. die Unternehmer müssen für die
Steuerbehörde sämtliche Einnahmen und Ausgaben schriftlich
festhalten und zusammen mit den Belegen geordnet aufbewahren.
Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist es
nicht zwingend erforderlich, dass der Einzelunternehmer in der
Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt grundsätzlich.
Falls man nicht in der Nähe der Schweizergrenze Wohnsitz hat
(bis ca. 30 km), muss eine Person mit Zeichnungsberechtigung und
Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregsiter eingetragen werden.
Gründung einer Einzelfirma: Ab wann ist eine Einzelfirma ins
Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden?
Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von EUR 100’000 im Handelsregister
zu publizieren und ab einem Gewinn von EUR 2’300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich.
Freiwilliger Eintrag ins Handelsregister
Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von
EUR 100’000 obligatorisch ist, empfiehlt sich bei ernsthaften Projekten
ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug
wird situativ von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt; z.B. für
die Eröffnung eines Bankkontos oder Schliessfaches, Leasingverträge,
eigene Telefonnummer usw. Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister der
einzig mögliche Nachweis für die Existenz einer Einzelfirma in der
Schweiz.
Einzelfirma in der Schweiz gründen, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz
Die Praxis bzgl. den Einzelfirmen mit einem ausländischen Inhaber ohne
Schweizer Wohnsitz hat sich in der letzten Zeit geändert. Für gewisse
Kantone spielt es nach wie vor keine Rolle, ob die Einzelfirma eine
Person eingetragen hat, die Ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Ein paar
Kantone verlangen mindestens einen Wohnsitz im grenznahen Gebiet und
wiederum andere Kantone verlangen zwingend eine Person, mit einem
Schweizer Wohnsitz.