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Infos über die Einzelfirma (EF) in der Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihre Einzelfirma, Ihr Einzelunternehmen im steuergünstigen schweizerischen Salenstein
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

 

 

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen, Domizil- Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

Unter Unternehmensgründern ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform. Sie liegt rechtlich gesehen dann vor, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, also ein Geschäft bzw. eine Firma betreibt.

Inhaberinnen und Inhaber der Einzelfirma tragen das Unternehmensrisiko, für das sie mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen haften. Dafür bestimmen sie alleine die Geschäftspolitik. Hat das junge Unternehmen Erfolg, kann es problemlos in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Scheitert es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen Rechtsformen.

Für eine Einzelfirma bestehen keine Eigenkapitalvorschriften. Ein spezieller Gründungsakt ist nicht nötig. Die Einzelfirma existiert, sobald die Inhaberin oder der Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Einen Firmen- und Geschäftsvertrag braucht es ebenfalls nicht, weil die Einzelfirma nur vom Inhaber geführt wird. Die Gründungsformalitäten sind entsprechend einfach. Die Kosten für Beratung und Handelsregistereintrag liegen meist bei höchstens EUR 1'800.-.

Der Firmenname muss den Namen der Gründerin oder des Gründers beinhalten. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind nur als Zusatz zulässig.

Übersteigt der jährliche Umsatz EUR 100'000.-, muss die Einzelfirma zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Bei einem tieferen Umsatz kann das Unternehmen auch freiwillig eintragen werden. Der Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Firmenname geschützt ist und dass der Firmeninhaber der Betreibung auf Konkurs unterliegt.

Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist der Inhaber verpflichtet, eine ordnungsgemässe, d.h. doppelte Buchhaltung zu führen. Aber auch ohne Handelsregistereintrag besteht eine Aufzeichnungspflicht, d.h. die Unternehmer müssen für die Steuerbehörde sämtliche Einnahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und zusammen mit den Belegen geordnet aufbewahren.

Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Einzelunternehmer in der Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt grundsätzlich.

Falls man nicht in der Nähe der Schweizergrenze Wohnsitz hat (bis ca. 30 km), muss eine Person mit Zeichnungsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregsiter eingetragen werden.

Gründung einer Einzelfirma: Ab wann ist eine Einzelfirma ins Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden?

Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von EUR 100’000 im Handelsregister zu publizieren und ab einem Gewinn von EUR 2’300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich.

Freiwilliger Eintrag ins Handelsregister

 Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von EUR 100’000 obligatorisch ist, empfiehlt sich bei ernsthaften Projekten ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug wird situativ von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt; z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder Schliessfaches, Leasingverträge, eigene Telefonnummer usw. Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister der einzig mögliche Nachweis für die Existenz einer Einzelfirma in der Schweiz.

Einzelfirma in der Schweiz gründen, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz

Die Praxis bzgl. den Einzelfirmen mit einem ausländischen Inhaber ohne Schweizer Wohnsitz hat sich in der letzten Zeit geändert. Für gewisse Kantone spielt es nach wie vor keine Rolle, ob die Einzelfirma eine Person eingetragen hat, die Ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Ein paar Kantone verlangen mindestens einen Wohnsitz im grenznahen Gebiet und wiederum andere Kantone verlangen zwingend eine Person, mit einem Schweizer Wohnsitz.

Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--  

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Meyer Consulting
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Tel. 0041 78 644 65 59
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