Dank der Senkung des Staatssteuerfusses von 127 % auf 117 %
profitieren im Jahr 2010 alle Thurgauer Steuerpflichtigen von niedrigeren
Gesamtsteuerfüssen.
Überblick über die Steuergesetzrevisionen 2006–2009 des Kantons Thurgau
Steuergesetzrevision 2006
-
Einführung eines proportionalen Gewinnsteuersatzes auf
4,5 % bzw. 4,0 % (ab 2007).
-
Reduktion des Kapitalsteuersatzes auf 0,3 Promille für
ordentlich besteuerte Gesellschaften und auf 0,01 Promille bei Verwaltungs-
und Holdinggesellschaften; in allen Fällen mindestens EUR 100.–.
-
Einführung des Halbsteuersatzverfahrens auf
Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Steuergesetzrevision 2008
-
Senkung des Einkommenssteuertarifs im Bereich der
mittleren Einkommen
-
Einführung eines linearen Vermögenssteuertarifs (1,1
Promille) und Erhöhung der Vermögensfreibeträge (EUR 200‘000.– bei
Ehepaaren, EUR 100‘000.bei Alleinstehenden, EUR 100‘000.– für jedes nicht
selbständig besteuerte Kind)
-
Einführung eines proportionalen Steuersatzes bei
Kapitalleistungen (2,0 % Ehepaare, 2,4 % übrige Steuerpflichtige)
-
Umsetzung von Bundesrecht
-
Zeitlich vorgezogene Umsetzung von Teilaspekten der
Unternehmenssteuerreform II (v.a. im Bereich der UnternehmensnaCHFolge)
-
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer
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Reduktion Staatssteuerfuss von 132 % auf 127 %
2009
• Reduktion Staatssteuerfuss von 127 % auf 117 % ab 1.
Januar 2010
Das attraktive Steuerklima hat viel zur wirtschaftlichen
Prosperität des Kantons Thurgau beigetragen. Dies liegt nicht allein an den
tiefen Gebühren für staatliche Leistungen, sondern ist vor allem der
Kompetenz der Steuerbehörden für wirtschaftliche Belange zuzuschreiben.
Die Steuerpflichtigen werden im Kanton Zug als Kunden,
nicht als Schuldner, behandelt.
Der effiziente und lösungsorientierte Umgang schafft
gegenseitiges Vertrauen und somit eine offene Partnerschaft, die für alle
gewinnbringend ist.
Steuervergleich
Steuerbarer Unternehmensgewinn
|
50'000
|
100'000
|
200'000
|
300'000
|
500'000
|
1'000'000
|
Kantons- und Gemeindesteuern
|
2'731 |
5'392 |
13'816 |
22'788 |
40'711 |
85'518 |
Bundessteuer
|
4'250 |
8'500 |
17'000 |
25'500 |
42'500 |
85'000 |
Steuerbelastung total
|
6'981
|
13'892
|
30'816
|
48'288
|
83'211
|
170'518
|
*Domizilgesellschaften
|
4'250
|
8'500
|
17'000
|
25'500
|
42'500
|
85'000
|
Deutschland |
24'000 |
48'000 |
96'000 |
144'000 |
240'000 |
480'000 |
Österreich |
17'000 |
34'000 |
68'000 |
102'000 |
170'000 |
340'000 |
* Die Domizilgesellschaften stehen als Gesellschaftsstatus in den
Verhandlungen mit der EU zur Diskussion. In den nächsten Jahren wird der
Domizilstatus abgeschafft werden. Die meisten Kantone sind in Planung, die
gesamte Steuerbelastung für die Unternehmungen zu senken, um für alle
Gesellschaften die gleich attraktiven Bedingungen sicherzustellen und die
führende Rolle in der Steuerattraktivität in Europa zu behalten.
Steuerbelastungen im Vergleich
In der ganzen Schweiz ist die Bundessteuer mit 8,5% auf
den Reingewinn gleich hoch. Kantons- und Gemeindesteuern weisen
jedoch gravierende Unterschiede auf.
Beispiel: Normale Aktiengesellschaft mit ordentlicher Besteuerung
Meyer Consulting
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