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Steuervorteile im steuergünstigen Salenstein

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

 

Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau - insbesondere in Salenstein

Steuererleichterungen im Kanton Thurgau

Unternehmensbesteuerung im Vergleich 2021 - Schweiz an 1. Stelle mit 8,5 %

Steuern in Europa & weltweit - Schweiz an 4. Stelle, Deutschland bei der Abgabenlast leider Weltspitze

BAK Taxation Index für Unternehmen - Thurgau im 1. Fünftel, ca. 10,6%, neu 2021

Steuerschlupflöcher für Multis - Thurgau an 11. Stelle

Steuerwettbewerb unter Kantonen - Thurgau an 7. Stelle

Unternehmenssteuern international - Thurgau an 9. Stelle, 1 Stelle nach Zug

Steuersätze für Unternehmen in ausgewählten Ländern - Schweiz ca. 20%

Steuern und Abgaben weltweit - Schweiz an 3. Stelle

 

Steuern im steuergünstigen Salenstein - Steuern vergleichen mit comparis.ch

Steuerrechner Salenstein

Niedrigere Gesamtsteuerfüsse im Thurgau dank Senkung des Staatssteuerfusses

Dank der Senkung des Staatssteuerfusses von 127 % auf 117 % profitieren im Jahr 2010 alle Thurgauer Steuerpflichtigen von niedrigeren Gesamtsteuerfüssen.

Überblick über die Steuergesetzrevisionen 2006–2009 des Kantons Thurgau

Steuergesetzrevision 2006

  • Einführung eines proportionalen Gewinnsteuersatzes auf 4,5 % bzw. 4,0 % (ab 2007).

  • Reduktion des Kapitalsteuersatzes auf 0,3 Promille für ordentlich besteuerte Gesellschaften und auf 0,01 Promille bei Verwaltungs- und Holdinggesellschaften; in allen Fällen mindestens EUR 100.–.

  •  Einführung des Halbsteuersatzverfahrens auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Steuergesetzrevision 2008

  • Senkung des Einkommenssteuertarifs im Bereich der mittleren Einkommen

  • Einführung eines linearen Vermögenssteuertarifs (1,1 Promille) und Erhöhung der Vermögensfreibeträge (EUR 200‘000.– bei Ehepaaren, EUR 100‘000.bei Alleinstehenden, EUR 100‘000.– für jedes nicht selbständig besteuerte Kind)

  •  Einführung eines proportionalen Steuersatzes bei Kapitalleistungen (2,0 % Ehepaare, 2,4 % übrige Steuerpflichtige)

  •  Umsetzung von Bundesrecht

  •  Zeitlich vorgezogene Umsetzung von Teilaspekten der Unternehmenssteuerreform II (v.a. im Bereich der UnternehmensnaCHFolge)

  •  Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer

  •  Reduktion Staatssteuerfuss von 132 % auf 127 %

2009

• Reduktion Staatssteuerfuss von 127 % auf 117 % ab 1. Januar 2010

Das attraktive Steuerklima hat viel zur wirtschaftlichen Prosperität des Kantons Thurgau beigetragen. Dies liegt nicht allein an den tiefen Gebühren für staatliche Leistungen, sondern ist vor allem der Kompetenz der Steuerbehörden für wirtschaftliche Belange zuzuschreiben.

Die Steuerpflichtigen werden im Kanton Zug als Kunden, nicht als Schuldner, behandelt.

Der effiziente und lösungsorientierte Umgang schafft gegenseitiges Vertrauen und somit eine offene Partnerschaft, die für alle gewinnbringend ist.

Steuervergleich

Steuerbarer Unternehmensgewinn

50'000

100'000

200'000

300'000

500'000

1'000'000

Kantons- und Gemeindesteuern

2'731

5'392

13'816

22'788

40'711

85'518

Bundessteuer

4'250

8'500

17'000

25'500

42'500

85'000

Steuerbelastung total

6'981

13'892

30'816

48'288

83'211

170'518

*Domizilgesellschaften

4'250

8'500

17'000

25'500

42'500

85'000

Deutschland

24'000

48'000

96'000

144'000

240'000

480'000

Österreich

17'000

34'000

68'000

102'000

170'000

340'000


* Die Domizilgesellschaften stehen als Gesellschaftsstatus in den Verhandlungen mit der EU zur Diskussion. In den nächsten Jahren wird der Domizilstatus abgeschafft werden. Die meisten Kantone sind in Planung, die gesamte Steuerbelastung für die Unternehmungen zu senken, um für alle Gesellschaften die gleich attraktiven Bedingungen sicherzustellen und die führende Rolle in der Steuerattraktivität in Europa zu behalten.

Steuerbelastungen im Vergleich

In der ganzen Schweiz ist die Bundessteuer mit 8,5% auf den Reingewinn gleich hoch. Kantons- und Gemeindesteuern weisen jedoch gravierende Unterschiede auf.

Beispiel: Normale Aktiengesellschaft mit ordentlicher Besteuerung

 

 

 

 

 

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