Das deutsch-schweizerische
Doppelbesteuerungsabkommen
Verlagern Sie Ihre Firma
in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation
Einkünfte aus
selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit – Grundsatz: Besteuerung am
Wohnort (Art. 14)
Einkünfte aus
selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit werden grundsätzlich
nur in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist.
Eine Ausnahme gilt für
den Fall, dass die Person in der steuergünstigen Schweiz ihre
Tätigkeit ausübt und dabei eine ihr dort regelmäßig zur Verfügung
stehende ständige Einrichtung benützt. In diesem Fall werden die
dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in der Schweiz versteuert.
Immer mehr Menschen
wollen ihr eigener Chef sein.Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der steuergünstigen Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Sie benötigen eine eigene Firmenanschrift? Bei uns erhalten Sie neben Ihrer
erstklassigen Geschäftsadresse, unserem Telefonservice sowie Empfang und Weiterleitung Ihrer Post
auch Ihren eigenen Firmennamen am Briefkasten.
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im
Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen
pro
Jahr EUR 1350.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
pro Jahr EUR 1850.--
Sitz für Ihre Stiftung
oder Schweizer Trust pro Jahr EUR 3500.--
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 7400.--, gilt bei Neugründung
Verlagern Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation
|
|
|
Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau - insbesondere in
Salenstein
Unternehmensbesteuerung im Vergleich 2021 - Schweiz an 1. Stelle mit 8,5
%
Steuern in Europa & weltweit - Schweiz an 4. Stelle, Deutschland bei
der Abgabenlast leider Weltspitze
Tiefe Unternehmenssteuern in der Schweiz - Thurgau ca. 13%
Firmen-Steuerbelastung in der Schweiz - Thurgau an 5. Stelle
BAK Taxation Index für Unternehmen - Thurgau im 1. Fünftel, ca. 10,6%, neu 2021
Steuerschlupflöcher für Multis - Thurgau an 11. Stelle
Steuerwettbewerb unter Kantonen - Thurgau an 7. Stelle
Unternehmenssteuern international - Thurgau an 9. Stelle, 1 Stelle nach
Zug
Steuersätze für Unternehmen in ausgewählten Ländern - Schweiz ca. 20%
Schweiz im internationale Steuerranking - Schweiz an 7. Stelle
Steuern und Abgaben weltweit - Schweiz an 3. Stelle
Gesamtbesteuerung in ausgewählten EU-Staaten - Schweiz an 5. Stelle
Kantone im internationalen Steuerranking - Thurgau im 1. Viertel
Kantone reduzieren Unternehmenssteuern infolge STAF - Thurgau an 7.
Stelle
Sparen Sie Millionen an Steuern mit der Pauschalbesteuerung Schweiz -
Thurgau an 7. Stelle
Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. +41 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de

Hauptseite
|