Geschäftssitz, Firmendomizil für Ihr
Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
pro Jahr CHF 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der steuergünstigen Schweiz
Sie wollen
als Online Händler auch in der steuergünstigen Schweiz Geschäfte
tätigen.
Finden Sie
mit Ihrem Online Handel neuen Mut
mit einem Einzelunternehmen in der steuergünstigen Schweiz. Als
Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung,
Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger
Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und
Kostenersparnis.
Gründen
Sie zuerst eine Einzelfirma oder ein Geschäft ohne Handelsregistereintrag.
Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von
CHF 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von CHF 2`300
pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital
erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen
und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu
genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Die Schweizer
lieben es, in deutschen Online Shops einzukaufen. Und
doch sind viele deutsche Händler noch eher vorsichtig.
Dabei sollten sie die Möglichkeit nutzen und in die
Schweiz verkaufen.
Die Schweiz
bietet den deutschen Verkäufern eine günstige
Gelegenheit. Schweizer Online Käufer bestellen gern und
viel aus Deutschland. in der steuergünstigen Schweiz ist eine gute
Qualität der Produkte das wichtigste Kriterium und dabei
bevorzugen lokale Online-Shopper deutsche Verkäufer.
Ausländische
Online Shops, die in die steuergünstige Schweiz ausliefern, benötigen
im Impressum ein Schweizer Domizil.
In
Deutschland greifen Mitbewerber und
Konsumentenschutzverbände gerne zum Mittel der
sogenannten Abmahnung. Gibt es das in der steuergünstigen Schweiz auch?
Mit
entsprechenden Abmahnungen sind in Deutschland grosse
finanzielle Risiken verbunden, weil im Falle einer
berechtigten Abmahnung der Gegenpartei die Kosten
erstattet werden müssen und die Erledigung einer solchen
Abmahnung oft mit der Abgabe einer strafbedrohten
Unterlassungserklärung verbunden ist. Eine solche
Regelung besteht in der steuergünstigen Schweiz nicht.
Sie verfügen über eigene Räumlichkeiten (ein shared Büro ist
ausreichend). Der Briefkasten wird mit dem Namen Ihrer
Gesellschaft angeschrieben, als Ihr Rechtsdomizil, Ihre
richtige Adresse, kein c/o.
Als shared Büro wird ein Lokal verstanden, über das Ihre
selbständige Tätigkeit als juristische Person aufgrund eines
Rechtstitels tatsächlich verfügt, das den
Mittelpunkt Ihrer administrativen Tätigkeit bildet und die
Zustellung von Mitteilung aller Art möglich ist
Ihre repräsentative Geschäfts/Firmen-adresse/Impressum erleichert Ihnen den
Auftritt gegenüber Kunden und möglichen Investoren -
insbesondere beim Firmenstart.