Gewinn- und Kapitalsteuern
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Alle Kantone erheben bei juristischen Personen
Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG,
GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen
juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen
mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern
ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach
Geschäftsabschluss einreichen.
Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und
Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang
vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen
Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen
Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital per
Ende des massgebenden Geschäftsjahres. Dieses setzt sich aus den
folgenden Bestandteilen zusammen:
- einbezahltes Aktien-, Grund- oder Stammkapital
sowie Partizipationskapital
- den offenen und den aus versteuertem Gewinn
gebildeten stillen Reserven (inkl.
- Gewinnvortrag bzw. abzüglich
Verlustvortrag)
- dem Anteil am Fremdkapital, dem wirtschaftlich
die Bedeutung von Eigenkapital zukommt (verdecktes Eigenkapital
gemäss § 91 StG), verglichen.
Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-,
Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten
Partizipationskapitals.
Kapital- und Gewinnsteuer für Unternehmen
AG und GmbH werden eigenständig als
Kapitalgesellschaften besteuert. Massgebend sind der erwirtschaftete
Reingewinn – minus begründeter Aufwände – und das Kapital am Ende des
Geschäftsjahres.
Die Gewinnsteuer fällt bei Bund, Kantonen und
Gemeinden an. Beim Bund gilt ein proportionaler Steuersatz von 8.5
Prozent des steuerbaren Gewinns, in Gemeinden und Kantonen werden
unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet. Im Kanton Thurgau
beispielsweise gilt für die Gewinnsteuer ein Steuersatz von rund 16
Prozent. Anders als bei Privatpersonen sind bezahlte Steuern
abzugsfähig.
Die Kapitalsteuer fällt nur bei Kantonen und
Gemeinden an. Das steuerbare Kapital umfasst üblicherweise das
einbezahlte Kapital – beispielsweise das Aktienkapital bei einer AG
– und die Reserven. In fast allen Kantonen berechnet sich die
Kapitalsteuer proportional, im Kanton Zürich zum Beispiel beträgt sie
0.75 Promille des steuerbaren Kapitals.
Auf den Websites der Steuerbehörden kann man die
voraussichtlich zu bezahlenden Gewinn- und Kapitalsteuern berechnen.
Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen
Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister
eingetragenes Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung
Verlegen Sie Ihre Firma in
die Schweiz! Es erwarten
Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
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Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 78 644 65 59
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