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         Gewinn- und Kapitalsteuern

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

 

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

 

Alle Kantone erheben bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen.

Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.

Kapitalsteuer

Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital per Ende des massgebenden Geschäftsjahres. Dieses setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • einbezahltes Aktien-, Grund- oder Stammkapital sowie Partizipationskapital
  • den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven (inkl.
  •  Gewinnvortrag bzw. abzüglich Verlustvortrag)
  • dem Anteil am Fremdkapital, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt (verdecktes Eigenkapital gemäss § 91 StG), verglichen.

Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten Partizipationskapitals.

Kapital- und Gewinnsteuer für Unternehmen

AG und GmbH werden eigenständig als Kapitalgesellschaften besteuert. Massgebend sind der erwirtschaftete Reingewinn – minus begründeter Aufwände – und das Kapital am Ende des Geschäftsjahres.

Die Gewinnsteuer fällt bei Bund, Kantonen und Gemeinden an. Beim Bund gilt ein proportionaler Steuersatz von 8.5 Prozent des steuerbaren Gewinns, in Gemeinden und Kantonen werden unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet. Im Kanton Thurgau beispielsweise gilt für die Gewinnsteuer ein Steuersatz von rund 16 Prozent. Anders als bei Privatpersonen sind bezahlte Steuern abzugsfähig.

Die Kapitalsteuer fällt nur bei Kantonen und Gemeinden an. Das steuerbare Kapital umfasst üblicherweise das einbezahlte Kapital – beispielsweise das Aktienkapital bei einer AG – und die Reserven. In fast allen Kantonen berechnet sich die Kapitalsteuer proportional, im Kanton Zürich zum Beispiel beträgt sie 0.75 Promille des steuerbaren Kapitals.

Auf den Websites der Steuerbehörden kann man die voraussichtlich zu bezahlenden Gewinn- und Kapitalsteuern berechnen.

Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--   

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

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