Besteuerung auf drei Ebenen
Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- Ihr eigener
Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale
Struktur des Landes geprägt. Unternehmen und natürliche Personen
werden in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen besteuert:
- national (Bundessteuern)
- kantonal (Kantonssteuern)
- kommunal (Gemeindesteuern)
Der grösste Steueranteil wird von den Kantonen
und Gemeinden erhoben, was zu intensivem Steuerwettbewerb auf beiden
Ebenen führt. In den Kantonen stimmt die Bevölkerung direkt-
demokratisch über die eigenen Steuergesetzte ab. Alle Steuern werden
jedoch von einer einzigen Stelle eingezogen.
Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung
besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen
Aktivitäten.
Niedrige Unternehmenssteuern
Im europäischen Vergleich sind die Steuern für
Unternehmen in der Schweiz sehr niedrig. Die Bundessteuer ist ein
einheitlicher Satz, die kantonalen Steuersätze variieren nach
Standort und zum Teil nach Höhe des Kapitals oder Gewinns. Die
aktuellen Steuersätze bewegen sich in folgenden Bereichen:
Direkte Bundessteuern auf Gewinn 8.5%
(effektiver Satz)
Kantonale Gewinnsteuer
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5.9 - 16%
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Kommunale Gewinnsteuer
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4 - 16%
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Kantonale Kapitalsteuer
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0.05 - 0.3%
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Kommunale Kapitalsteuer
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0.04 - 0.25%
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Steuerbelastung Total
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14.5 - 25%
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Besteuerung auf Gewinn nach Steuern (effektive
Steuern)
Der reguläre Steuersatz bei der direkten
Bundessteuer beträgt 8.5%. Da die Steuern auf dem Gewinn nach
Steuern berechnet werden, resultiert ein effektiver Steuersatz von
7.83%.
Weitere Reduktionen durch
unternehmensspezifische Steuermodelle
Durch Steueroptimierung sind bedeutend tiefere
Steuersätze von bis zu weniger als 10% möglich. Unternehmen können
von den Steuerbehörden einen verbindlichen Vorentscheid über die
effektive Steuerbelastung erhalten (Tax Ruling). Steuerbefreiung
wird fallweise, je nach Standort und Art der Tätigkeit gewährt.
Niedrige Steuern für private Personen
Private Personen zahlen an ihrem Wohnort Steuern.
Die Bundessteuer variiert je nach Höhe des Einkommens, die
kantonalen und kommunalen Steuersätze variieren nach Wohnort,
Einkommenshöhe und der Grösse des Vermögens. Die Besteuerung erfolgt
progressiv, wobei der Höchstsatz erst bei sehr hohen Einkommen zum
Tragen kommt. Für selbstständig erwerbstätige Personen gelten
Sonderregelungen.
Bundes-Einkommenssteuer (Höchstsatz) 11.5%
Kantons- und Gemeinde-Einkommenssteuern
(Beispiele):
- Steuerbares Einkommen von EUR 50'000.-- 5 -
13%
- Steuerbares Einkommen von EUR 500'000.-- 11
- 27%
Kantons- und Gemeinde-Vermögenssteuern
(Beispiele):
- Vermögen von EUR 100'000 0 - 2.250 Promille
- Maximalbesteuerung 8.9 Promille
Kirchensteuer (je nach Konfession) 0 - 2.3%
Einzelfallbehandlung von Expatriates
Für sogenannte Expatriates, d.h.
steuerpflichtige, vorübergehend in der Schweiz arbeitende Ausländer,
bestehen spezielle steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei der direkten
Bundessteuer. Auch die meisten Kantone sehen bevorzugte steuerliche
Behandlung von Expatriates vor.
Die Expatriates werden als Einzelfälle behandelt.
Sie werden entweder im ordentlichen Verfahren eingeschätzt, oder sie
unterliegen der Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn
abzieht. Die Steuersätze berücksichtigen gewisse steuerfreie Beträge
für Berufsauslagen, Versicherungsprämien und
Familienunterhalt. Kosten wie für den Umzug oder internationale
Schulen sind zusätzlich abzugsfähig.Vermeiden der Doppelbesteuerung
Die Vermeidung der internationalen
Doppelbesteuerung wird durch zwischenstaatliche Abkommen geregelt.
Die Schweiz hat mit über 60 Staaten, darunter fast alle westlichen
Industrieländer, ein solches Abkommen unterzeichnet.
Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern
Europaweit niedrigste Mehrwertsteuer
Die Schweiz hat die bei weitem tiefste
Mehrwertsteuer in Europa. Der normale Satz beträgt 8.0%. Hotels
werden mit 3.8%, Güter des täglichen Bedarfs mit nur 2.5% besteuert.
Andere Güter und Dienstleistungen, wie ärztliche Versorgung und
Bildung, sind ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Keine Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen
Auf Bundesebene wird keine Erbschaftssteuer
erhoben. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der
Erbschaftssteuer ausgenommen. Die Sätze für Erbschafts- und
Schenkungssteuer für Dritte liegen zwischen 10 und 50%.
Weitere Bundessteuern
- Kapitalerträge und Lotteriegewinne 35%
- Leibrenten und Pensionen 15%
- Sonstige Versicherungsleistungen 8%
Weitere Kantons- und Gemeindesteuern
- Grundstücksgewinnsteuern 3 - 64%
- Handänderungssteuer für Immobilien
(teilweise abgeschafft) 0.8 - 3.3%