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pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie tiefere Steuer

Begriffe Domizilgesellschaft
Domizilgesellschaften sind Unternehmungen, die in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Reine Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und keine eigenen Büros unterhalten. Als Rechtsform kommen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften in Frage.

In Bezug auf Gesellschaftszweck ergeben sich keine Beschränkungen.

Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben. Handelserträge aus der Schweiz sind nicht zulässig. Die Geschäftstätigkeit muss im Ausland ausgeübt werden, das heisst Ein- und Verkauf sollten grundsätzlich im Ausland erfolgen. Ausnahmsweise können Einkäufe in der Schweiz getätigt werden, sofern die Verrechnung wie unter Dritten gewährleistet ist.

Gewinnsteuer

Die Domizilgesellschaft bezahlt keine Kantons- und Gemeindesteuern. Sie bezahlt lediglich die Direkte Bundessteuer von 8.5% auf den Reingewinn.

  • Zum ordentlichen Tarif besteuert werden (Satzbestimmend ist der Gesamtgewinn)

  • Vermögenserträge aus der Schweiz (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne)

  • Erträge aus immateriellen Rechten aus der Schweiz (Lizenz- und Markenrechte)

  • DBA-begünstigte Erträge für die eine Besteuerung in der Schweiz vorausgesetzt ist (Zinsen und Lizenzgebühren)

  • Die Verwaltungskosten und Steuern werden in der Regel pauschal in Abzug gebracht

  • Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz

 

Steuerfrei sind

Einkünfte aus dem Ausland bei reinen Domizilgesellschaften

Nettoerträge aus massgebenden Beteiligungen (Dividenden und Kapitalgewinne) unter Berücksichtigung der Beteiligungsverluste (Abschreibungen und Rückstellungen). Nettoverluste aus Beteiligungen können nicht mit dem In- und oder Auslandertrag verrechnet werden.

Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Die Kapitalsteuer beträgt 0.075 0/00 des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens jedoch Fr. 150.00, multipliziert mit dem geltenden Steuerfuss von 275.9 für Salenstein. Eigenkapital besteht aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- und Stammkapital, dem Partizipationskapital, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven sowie dem Bilanzgewinn. Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten Partizipationskapitals. Das Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.  

Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--  

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1500.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

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