1.
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Beglaubigter Handelsregisterauszug über den Eintrag am
Hauptsitz.
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Diesen
können Sie beim Handelsregisteramt des Hauptsitzes bestellen.
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2.
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Beglaubigtes Exemplar der aktuellen Gesellschaftsstatuten
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Beglaubigte Statuten können Sie beim Handelsregisteramt des
Hauptsitzes bestellen.
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3.
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Formular "Auskunft betreffend Selbständigkeit" [Selbständigkeitserklärung]
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Neben den
bereits beim Hauptsitz eingetragenen Personen, welche für das
Gesamtunternehmen zeichnen, muss mindestens eine Person, welche über
eine Einzelunterschrift verfügt und am Orte der Zweigniederlassung
ihre Tätigkeit hat, dem Handelsregister zur Eintragung gemeldet
werden. Soll nur zu zweien gezeichnet werden können, so sind durch
den Verwaltungsrat wenigstens zwei für die Zweigniederlassung
zuständige Personen, die nicht am Hauptsitz tätig sind, zu
bezeichnen.
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4.
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Protokoll des Verwaltungsrates
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Über die
Errichtung einer Zweigniederlassung und Ernennung der für die
Zweigniederlassung zeichnungsberechtigten Personen unter Angabe
deren Funktion und Zeichnungsrecht (Einzel- oder
Kollektivunterschrift) ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll
muss im Original eingereicht werden.
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Sofern
sämtliche Verwaltungsräte die Anmeldung unterschreiben, muss kein
Verwaltungsratsprotokoll eingereicht werden.
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5.
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Anmeldung [Anmeldeformular]
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Die
Anmeldung ist vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des
Verwaltungsrates zu unterzeichnen. Diese Unterschriften sowie die
Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen sind in
beglaubigter Form beizufügen. Alle im Ausland vorgenommenen
Beglaubigungen sind mit einer
Apostille zu versehen.
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