Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1200.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Die Limited ist wie die deutsche GmbH eine
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter i.d.R. nur beschränkt
haften. Die Limited hat drei Organe - die Direktoren
(directors), den Schriftführer (secretary) und die Gesamtheit
der Gesellschafter (members)
Rechtlich gesehen ist mit «Limited Company» üblicherweise die
englische private company limited by shares, kurz
«Private Limited Company» (Limited oder Ltd.), gemeint. Eine
solche Limited wird durch Eintrag beim englischen Companies
House (Handelsregister) gegründet und durch das anschliessende
Ausstellen eines Certificate of Incorporation rechtsfähig. Die
Gründung ist bereits mit einem Nominalkapital ab einem Franken
möglich und die Haftung grundsätzlich darauf beschränkt. Jede
Limited Company muss in England über einen statutarischen Sitz
(Registered Office) mit zustellfähiger Postadresse verfügen,
doch besteht die Möglichkeit einer Zweigniederlassung in der
Schweiz. In England ist die Limited Company die gebräuchlichste
Form für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wie bei einer Schweizer GmbH gibt es auch bei einer
englischen Limited Company eine strikte Trennung zwischen den
Inhabern einer Gesellschaft und der Gesellschaft selbst, die ein
völlig eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt darstellt. Nach
außen hin tritt die Limited als Vertragspartner gegenüber Kunden
oder Lieferanten auf oder auch als Partei in einem Rechtsstreit.
Die finanzielle Haftung ist dabei immer auf das Vermögen der
Limited beschränkt. Die Inhaber selbst haften nicht bzw.
indirekt nur mit dem eingebrachten Stammkapital. Sie haben damit
einen Haftungsschutz.
Statt 20'000 Franken reicht ein einziger als Stammeinlage.
Während bei einer Schweizer GmbH ein Mindeststammkapital von
20'000 EUR gesetzlich vorgeschrieben ist, das bei einer Gründung
auch vollständig eingezahlt werden muss, gibt es bei einer
englischen Limited keinerlei Vorschriften, die ein
Mindestkapital erforderlich machen. Für die Gründung einer
englischen Limited genügt deshalb ein Pfund bzw. 1 Franken als
Einlage - was den gravierendsten Unterschied zwischen der
Limited und der GmbH ausmacht: Eine englische Limited kann im
Gegensatz zu einer GmbH auch dann gegründet werden, wenn kein
oder nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht.
Durch die im EG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit ist
es seit geraumer Zeit auch für Geschäftsleute aus anderen
EU-Staaten möglich, in England eine englische Limited zu
gründen, um damit dann Vorort zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird
nach der Gründung in England einfach eine Zweigniederlassung im
jeweiligen Land errichtet.
Die Schweiz folgt der EU-Rechtsprechung.
Deren rechtliche Zulässigkeit in anderen EU-Ländern
wurde durch eine Reihe von Gerichtsurteilen auf EU- und
Länderebene schon vor längerer Zeit mehrfach bestätigt. Die
Schweiz ist zwar kein EU-Land. Sie passt sich hier aber an die
EU-Rechtsprechung an und akzeptiert ebenfalls den Rechtsstatus
der englische Limited innerhalb der Schweiz.Der Effekt: Eine
englische Limited ist rechtlich den inländischen
Kapitalgesellschaftsformen gleichgestellt.
Inbesondere der Haftungsschutz der englischen Limited ist
innerhalb der Schweiz derselbe wie mit einer Schweizer GmbH oder
AG. Allerdings ist der zeitliche und finanzielle Aufwand bei der
Gründung einer englischen Limited deutlich geringer.