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AGBs/Impressum 3

§ 1 Vertragsgrundlagen:

(1) Für Verträge mit der Meyer Consulting gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Vertragsbeziehung des Kunden mit der Firma Meyer Consulting Schweiz unwirksam.

(2) Das Angebot der Meyer Consulting richtet sich ausschließlich an Kaufleute im Sinne des HGB, freiberuflich Tätige, Selbständige und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit der Beauftragung der Meyer Consulting versichert der Kunde verbindlich, zu diesem Personenkreis zu gehören.

(3) Angebote der Meyer Consulting auf Ihrer Webseite sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Mündliche Vereinbarungen, auch die Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.

(5) Von beiden Parteien werden E-mail und Tele ausdrücklich als Schriftform anerkannt.

(6) Die Meyer Consulting kann die Annahme eines Vertrages ohne Angabe von Gründen ablehnen.


§ 2 Widerrufsrecht

Ihnen steht das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu: Sie können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss und Erhalt der vorliegenden Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen durch eine Erklärung in Textform (z.B. per Post, Tele oder E-mail) widerrufen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 71 6700320
mail:
anfrage@firmensitzschweiz.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Achtung: Das Widerrufsrecht erlischt auch, wenn Meyer Consulting mit der Ausführung der vertraglichen Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

§ 3 Leistungspaket "Geschäftsadresse" (Niederlassung / Firmensitz / Briefkastendomizil)

(1) Mit Abschluss des Vertrages über eine Geschäftsadresse erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die von der Meyer Consulting zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dazu gehört das Recht, die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie Gewerbe- oder Handelsregistereintragungen als Geschäftsanschrift anzugeben.

(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Haftung der Meyer Consulting für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ausgeschlossen.

(3) Durch die Firma Meyer Consulting Salenstein Schweiz wird der Firmenname des Kunden am Briefkasten angebracht.


§ 4 Leistungsumfang "Postadresse"

(1) Mit Abschluss des Vertrages über eine Postadresse nimmt die Meyer Consulting Postsendungen des Kunden entgegen und leitet diese an eine von dem Kunden zu benennende Adresse weiter. Die Meyer Consulting hat das Recht, hierzu Dritte, insbesondere Postdienstleister wie die Deutsche Post AG, zu beauftragen. Eine Haftung der Meyer Consulting für Fehlleistungen solcher Dritter ist ausgeschlossen. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kunden.

(2) Die Meyer Consulting verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und hat dazu alle Mitarbeitervertraglich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit fort.


§ 5 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen und Vereinbarungen. Es setzt sich in der Regel aus monatlichen Grundgebühren sowie vom Nutzungsumfang abhängigen Einzelentgelten zusammen, insbesondere für die Postweiterleitung und Postbearbeitung sowie die erweiterte Büronutzung und den Sekretariatsservice.

(2) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Nutzungsentgelte werden - vorbehaltlich des Absatzes 3 - jeweils am Ende des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.

(3) Übersteigt das Leistungsentgelt in einem Monat die bei Vertragsschluss vereinbarte Kaution in Höhe von 100,00 €, so erfolgt eine Zwischenabrechnung mit sofortiger Fälligkeit. Auf Verlangen einer Partei kann die Kaution jederzeit erhöht werden.

(4) Die Meyer Consulting behält sich Änderungen des Leistungsentgelts vor und kann eine Erhöhung insbesondere dann vornehmen, wenn gegenüber Meyer Consulting Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Postdiensteanbieter) geltend gemacht werden oder sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden zusätzlichen Kostenfaktoren in Kauf nehmen muss. Die Meyer Consulting kündigt dem Kunden eine geplante Erhöhung mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten an. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung nicht ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Kunde kann dann keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mehr zu den bisherigen Konditionen verlangen.

(5) Der Kunde ermächtigt die Meyer Consulting widerruflich, das Entgelt bei Fälligkeit und nach Zusendung der Rechnung von einem zu benennenden Konto, über welches der Kunde verfügungsberechtigt ist, einzuziehen. Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen Gründen, die die Meyer Consulting nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder macht der Kunde die Lastschrift rückgängig, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, erhebt die Meyer Consulting eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. der von der Bank erhoben Gebühren.

(6) Die Meyer Consulting erhebt für jede erforderliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 €.


§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Die Meyer Consulting ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt vor allem für den Inhalt von Briefen, Fernschreiben, Mitteilungen, Publikationen etc., die von Meyer Consulting im Auftrag des Kunden gefertigt, bearbeitet, versendet oder weitergeleitet werden.

(2) Die zur Verfügung gestellte Adresse darf nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung von Materialien genutzt werden, die illegal oder pornographisch sind oder auf betrügerische Handlungen schließen lassen.

(3) Der Kunde hat die Firma Meyer Consulting Salenstein Schweiz unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn sich die von ihm angegebene, zustellungsfähige Adresse ändert oder er länger als zwei Wochen telefonisch nicht erreichbar ist oder auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Mitteilungen zu empfangen.


§ 7 Haftung

(1) Eine Haftung von Meyer Consulting - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn

a) durch schuldhafte Verletzung von Obliegenheitspflichten der Meyer Consulting oder seiner Erfüllungsgehilfen das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wurde.

b) ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Meyer Consulting oder seinen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

(2) die Haftung der Meyer Consulting für Schäden (einschließlich Folgeschäden), welche dem Kunden oder Dritten aus Pflichtverletzungen der Firma Meyer Consulting Salenstein Schweiz oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, ist auf 300,00 € pro Schadensfall begrenzt.

(3) Der Kunde stellt die Meyer Consulting von der Haftung für die von ihr vermittelten weiteren Dienstleistungen frei. Dies gilt insbesondere auch für die Dienstleistungen Callcenter, Konferenzräume, Übernachtung.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist grundsätzlich ausgeschlossen.


§ 8 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass Meyer Consulting Informationen und Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages speichert und verarbeitet. Die Meyer Consulting ist berechtigt, diese Informationen und Daten auch an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit Meyer Consulting seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann.


§ 9 Laufzeit des Vertrages / Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Laufzeit von sechs Monaten geschlossen. Er verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt wird.

(2) Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Folgemonats.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn

a) einer der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder die DurCHFührung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Aktiven) abgelehnt wird;

b) eine Vertragspartei ihre Vertragspflichten in grober Weise verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von fünf Werktagen beendet wird.

c) der Kunde versuchen sollte, diesen Vertrag für betrügerische Handlungen zu missbrauchen oder pornografische Inhalte zu empfangen oder zu verbreiten.

d) Wenn der Kunde mit seinen Zahlungen um mehr als einen Monat ab Fälligkeit in Verzug gerät.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Tele oder E-Mail wahren die Schriftform.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung schweizerischen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt schweizerisches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kreuzlingen. Die Firma Meyer Consulting Salenstein Schweiz ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de
firmensitzschweiz.de

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