Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1350.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
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tiefere Steuer
Begriffe Domizilgesellschaft
Domizilgesellschaften sind Unternehmungen, die in der Schweiz nur eine
Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Reine
Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz kein eigenes Personal
beschäftigen und keine eigenen Büros unterhalten. Als Rechtsform kommen
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Genossenschaften und Betriebsstätten ausländischer
Kapitalgesellschaften in Frage.
In Bezug auf Gesellschaftszweck ergeben sich keine Beschränkungen.
Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit
ausüben. Handelserträge aus der Schweiz sind nicht zulässig. Die
Geschäftstätigkeit muss im Ausland ausgeübt werden, das heisst Ein- und
Verkauf sollten grundsätzlich im Ausland erfolgen. Ausnahmsweise können
Einkäufe in der Schweiz getätigt werden, sofern die Verrechnung wie unter
Dritten gewährleistet ist.
Gewinnsteuer
Die
Domizilgesellschaft bezahlt keine Kantons- und Gemeindesteuern. Sie bezahlt
lediglich die Direkte Bundessteuer von 8.5% auf den Reingewinn.
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Zum ordentlichen Tarif besteuert werden (Satzbestimmend ist der
Gesamtgewinn)
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Vermögenserträge aus der Schweiz (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne)
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Erträge aus immateriellen Rechten aus der Schweiz (Lizenz- und
Markenrechte)
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DBA-begünstigte Erträge für die eine Besteuerung in der Schweiz
vorausgesetzt ist (Zinsen und Lizenzgebühren)
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Die Verwaltungskosten und Steuern werden in der Regel pauschal in Abzug
gebracht
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Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz
Steuerfrei sind
Nettoerträge aus massgebenden Beteiligungen (Dividenden
und Kapitalgewinne) unter Berücksichtigung der Beteiligungsverluste
(Abschreibungen und Rückstellungen). Nettoverluste aus Beteiligungen können
nicht mit dem In- und oder Auslandertrag verrechnet werden.
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Die Kapitalsteuer beträgt
0.075 0/00 des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens jedoch Fr. 150.00,
multipliziert mit dem geltenden Steuerfuss von 275.9 für Salenstein. Eigenkapital besteht
aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- und Stammkapital, dem
Partizipationskapital, den offenen und den aus versteuertem Gewinn
gebildeten stillen Reserven sowie dem Bilanzgewinn. Steuerbar ist mindestens
das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des
einbezahlten Partizipationskapitals. Das Eigenkapital bemisst sich nach dem
Stand am Ende der Steuerperiode.
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