Geschäftssitz,
Firmensitz für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Zweigstelle
pro Jahr EUR 1350.-- als Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
Schliessen sich zwei oder mehrere
natürliche Personen (im Gegensatz zu den juristischen Personen also
Menschen aus Fleisch und Blut) zusammen, um gemeinsam eine auf
kaufmännischen Regeln basierende Firma zu betreiben, spricht man von
einer Kollektivgesellschaft (OR Art. 552-593).
Der Name einer oder mehrerer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
muss zwingend – wie bei der Einzelfirma - in der Firmenbezeichnung
vorkommen. Die Schlosserei Meier könnte als Kollektivgesellschaft also
zum Beispiel: "Schlosserei Müller & Co.“ oder "Schlosserei Meier &
Urimann“ heissen. Die Kollektivgesellschaft an sich besitzt keine
Rechtspersönlichkeit und ist somit auch keine juristische Person. Im
Geschäftsverkehr kann sie aber unter eigenem Namen auftreten und Rechte
ersteigen, Verbindlichkeiten eingehen oder als Prozesspartei auftreten,
Betreibungen einleiten und auch betrieben werden.
Die Kollektivgesellschaft als Unternehmen ist nicht steuerpflichtig, es
werden jedoch die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
aufgrund ihres Lohnes, des möglichen Gewinnanteils, der
Eigenkapitalzinsen und ihres Vermögens direkt besteuert. Die
Haftungsvorschriften sind für die Gesellschafterinnen und Gesellschafter
mit einigen Risiken verbunden: Während die Unternehmung besteht, haften
sie mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch und dies
selbst noch bis zu 5 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft. Die
einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen allerdings nur
dann für die Verpflichtungen aufkommen, wenn die Kollektivgesellschaft
ohne den gewünschten Erfolg betrieben worden ist.
Durch den Gesellschaftsvertrag nimmt die Kollektivgesellschaft rein
rechtlich gesehen ihre Arbeit auf. Wählen Sie diese Rechtsform, sollten
Sie den Gesellschaftsvertrag unbedingt von einer Fachperson prüfen
lassen. Der Eintrag ins Handelsregister ist für Kollektivgesellschaften
obligatorisch.
Was ist eine Kollektivgesellschaft?
Die Kollektivgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei
natürlichen Personen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Sie besitzt
keine eigene Rechtspersönlichkeit, tritt im Rechtsverkehr aber unter
eigenem Namen auf.
Vorteile einer Kollektivgesellschaft:
- Einfache Organisation der Geschäftsführung
- Kein Mindestkapital
- Geringe Gründungskosten
Nachteile einer Kollektivgesellschaft:
- Private und solidarische Haftung der Gesellschafter
- Liquidationsanteile der Gesellschafter sind pfändbar
- Mindestens zwei Gesellschafter notwendig
- Hohe Vertrauensbasis zwischen den Gesellschaftern erforderlich
Gründen einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz durch Gesellschafter
mit Wohnsitz im Ausland
Im Gegensatz zur GmbH/AG ist bei der Kollektivgesellschaft nicht
erforderlich, dass eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der
Schweiz die Firma vertritt. Falls eine Kollektivgesellschaft nur aus
Gesellschaftern mit Wohnsitz im Ausland besteht, ist lediglich
erforderlich, dass die Firma über eine Firmenadresse in der Schweiz
verfügt. Dies bedeutet, dass eine Räumlichkeit in der Schweiz vorhanden
sein muss, wo der postalische Verkehr zugestellt und von einer Person
empfangen werden kann.