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Die Kommanditgesellschaft ist weitgehend vergleichbar mit der
Kollektivgesellschaft. Der massgebende Unterschied besteht
darin, dass ein oder mehrere Gesellschafter (Kommanditär/e) nur
bis zu einer bestimmten Vermögenseinlage (Kommanditsumme)
haftet/n. Unbeschränkt haftende Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft können nur natürliche Personen sein,
Kommanditäre dagegen auch juristische Personen und
Handelsgesellschaften.
Die wesentlichen Eigenschaften der Kommanditgesellschaft
sind:
- Die Kommanditgesellschaft basiert auf einem
Gesellschaftervertrag. Darin erklären die Gesellschafter
ihren Zusammenschluss zur Kommanditgesellschaft und legen
die Modalitäten fest.
- Es wird zwischen zwei Kategorien von Gesellschaftern
unterschieden: den Komplementären, die sich mit der
Geschäftsführung befassen, natürliche Personen sein müssen
und gleich haften wie die Gesellschafter einer
Kollektivgesellschaft, und den Kommanditären, die nur bis zu
einer festgelegten Summe haften, sich aber nicht an der
Geschäftsführung beteiligen. Kommanditäre können auch
juristische Personen und Handelsgesellschaften sein.
- Eine im kaufmännischen Sinne geführte
Kommanditgesellschaft ist
zum Handelsregistereintrag verpflichtet. Die Kommanditsummen
des Kommanditärs bzw. der Kommanditäre muss im
Handelsregister eingetragen sein. Andernfalls wird der
Kommanditär als Komplementär behandelt.
- Die Kommanditgesellschaft besitzt zwar keine eigene
Rechtspersönlichkeit (und ist somit auch keine juristische
Person). Sie ist aber nach aussen verselbständigt und kann
im eigenen Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten
eingehen.
- Es bestehen keine Anforderungen an das Mindestkapital
einer Kommanditgesellschaft. Das Gesellschaftskapital wird
im Gesellschaftervertrag festgelegt.
- Der Name bzw. die Firma der Kommanditgesellschaft muss
den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden
Gesellschafters (Komplementärs) enthalten, ergänzt mit einer
Bezeichnung, die das Gesellschaftsverhältnis klar erkennen
lässt ("Kommanditgesellschaft", "Co" o.ä.). Der Name eines
Kommanditärs darf in der Firma nicht enthalten sein.
- Eine kaufmännische Kommanditgesellschaft ist
zur Buchführung verpflichtet. Das heisst, es muss eine
doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Betriebs- oder
Erfolgsrechnung und Inventar geführt werden.
- Eine Kommanditgesellschaft kann in eine
Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft (AG),
Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) oder Genossenschaft umgewandelt werden.