Besteuerung auf drei Ebenen
Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.
Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.
Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung.
Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.
Beispiel:
Ihr
Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
in der Schweiz werden vom Bund, den Kantonen
sowie den Gemeinden Steuern erhoben, wobei die Steuersätze von
Kanton zu Kanton variieren. Sie sind tiefer als im übrigen Europa.
Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale
Struktur des Landes geprägt. Unternehmen und natürliche Personen
werden in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen besteuert:
- national (Bundessteuern)
- kantonal (Kantonssteuern)
- kommunal (Gemeindesteuern)
Der grösste Steueranteil wird von den Kantonen
und Gemeinden erhoben, was zu intensivem Steuerwettbewerb auf beiden
Ebenen führt. In den Kantonen stimmt die Bevölkerung direkt-
demokratisch über die eigenen Steuergesetzte ab. Alle Steuern werden
jedoch von einer einzigen Stelle eingezogen.
Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung
besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen
Aktivitäten.
Direkte Bundessteuer
Die Direkte Bundessteuer ist eine nach den
Grundsätzen des
Leistungsfähigkeitsprinzips gestaltete Steuer, welche an den
Reinvermögenszugängen einer Person anknüpft.
Der Bund erhebt sie als
Ihr unterliegen
natürliche Personen mit ihrem
Welteinkommen, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder
Aufenthalt in der Schweiz haben («persönliche Zugehörigkeit»). Dabei
sind grundsätzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte
steuerrelevant. Steuerpflichtig kann man ebenfalls werden, wenn sich
Einkunftsquellen in der Schweiz befinden («wirtschaftliche
Zugehörigkeit»).
Juristische Personen sind grundsätzlich dann
aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit gewinnsteuerpflichtig,
wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
befindet. Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn, der sich
aus dem handelsrechtlichen Geschäftsabschluss mit Bilanz und
Erfolgsrechnung ergibt. Auch kann sich, wie bei natürlichen
Personen, eine Steuerpflicht aus der wirtschaftlichen Zugehörigkeit
ergeben.
Ausländische Arbeitnehmer, welche die
fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung («C-Ausweis»)
nicht besitzen, in der Schweiz jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz
oder Aufenthalt haben und andere natürliche oder juristische
Personen ohne steuerrechtlichen (Wohn-)Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in der Schweiz, werden für ihr Schweizer Einkommen einem
Steuerabzug an der Quelle unterworfen.
Bundessteuern
Die schweizerische Bundesverfassung bestimmt,
welche Steuern der Bund erheben darf. Sie ordnet dem Bund in einigen
Bereichen seine Steuerhoheit ausdrücklich zu: so z.B. die Befugnis
zur Erhebung einer direkten Bundessteuer, einer Mehrwertsteuer,
einer Stempelsteuer und einer Verrechnungssteuer.
Direkte Bundessteuer
Für die Privatpersonen (natürliche Personen) wird
die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen (Einkommenssteuer)
erhoben, für die Unternehmen und Gesellschaften (juristische
Personen) auf dem Gewinn (Gewinn- und Kapitalsteuer). Sie wird von
den Kantonen zu Gunsten des Bundes verlangt und bezogen. Die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt auf ihren
Internetseiten einen Einkommenssteuerrechner zur Verfügung.
Eidgenössische Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer wird auf Kapitalerträgen
erhoben, zum Beispiel Zinsen auf Wertschriften und Bankguthaben,
Dividenden und Gewinnanteilen. Die Forderung um Rückerstattung wird
bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht. In der Regel wird
der zurückzuerstattende Betrag mit den Kantonssteuern verrechnet.
Eidgenössische Spielbankenabgabe
Seit April 2000 erhebt der Bund bei Grand Casinos
und kleinen Casinos die Spielbankenabgabe.
Wehrpflichtersatzabgabe
Wer die Wehrpflicht – Militär- oder
Zivildienstpflicht – nicht erfüllt, muss in der Regel
Wehrpflichtersatzabgaben entrichten. Die Kantone ziehen diese im
Auftrag des Bundes ein.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine
Verbrauchssteuer, die auf allen Phasen der Produktion und Verteilung
sowie bei der Einfuhr von Gütern erhoben wird.
Eidgenössische Stempelabgaben
Stempelabgaben sind Steuern auf bestimmten
Vorgängen des Rechtsverkehrs, zum Beispiel Emissionsabgaben bei der
Ausgabe von Wertpapieren.
Tabaksteuer
Gegenstand dieser Steuer sind die im Inland
gewerbsmässig hergestellten, verbrauchsfertigen sowie die
eingeführten Tabakfabrikate und Zigarettenpapiere.
Biersteuer
Der Getränkesteuer unterliegt heute nur noch das
Bier. Sie wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
erhoben. Die Steuerbelastung beträgt 24.75 Rappen pro Liter.
Mineralölsteuer
Diese Verbrauchssteuer umfasst eine
Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei
ihrer Verarbeitung gewonnen Produkten sowie auf Treibstoffen. Der
Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen ist ebenfalls Teil der
Mineralölsteuer.
Automobilsteuer
Die EZV erhebt auf dem Wert von Automobilien bei
deren Einfuhr und bei deren Herstellung im Inland eine Steuer von
4%.
Steuer auf Spirituosen
Inländische Spirituosen sind zu versteuern und
auf eingeführten Produkten werden so genannte Monopolgebühren
erhoben.
Zollabgaben
Bei den Zollabgaben handelt es sich um eine
Wirtschaftsverkehrssteuer.
Weitere Bundessteuern
- Kapitalerträge und Lotteriegewinne 35%
- Leibrenten und Pensionen 15%
- Sonstige Versicherungsleistungen 8%
Kantonssteuern
Die Kantone sind in der Gestaltung ihrer
Steuerordnung und Steuertarife frei. Sie sind ermächtigt, jede
Steuer zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich
beansprucht. Infolgedessen sind die Steuergesetze und die
Steuerbelastungen von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Gemeindesteuern
Die Gemeindesteuern basieren auf den
kantonalen Steuergesetzgebungen. Die Gemeinde legen ihre
Steuersätze aber selber fest.
Weitere Kantons- und Gemeindesteuern
- Grundstücksgewinnsteuern 3 - 64%
- Handänderungssteuer für Immobilien
(teilweise abgeschafft) 0.8 - 3.3%
Europaweit niedrigste Mehrwertsteuer
Die Schweiz hat die bei weitem tiefste
Mehrwertsteuer in Europa. Der normale Satz beträgt 7.6%. Hotels
werden mit 3.6%, Güter des täglichen Bedarfs mit nur 2.4% besteuert.
Andere Güter und Dienstleistungen, wie ärztliche Versorgung und
Bildung, sind ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Keine Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen
Auf Bundesebene wird keine Erbschaftssteuer
erhoben. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der
Erbschaftssteuer ausgenommen. Die Sätze für Erbschafts- und
Schenkungssteuer für Dritte liegen zwischen 10 und 50%.
Ladungsfähige Schweizer Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--
Damit können Sie ein Schweizer Bank-Konto eröffnen
Postadresse für Firmen pro Jahr ab EUR 850.--
Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes
Einzelunternehmen
pro Jahr EUR 1350.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)
Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
pro Jahr EUR 1800.-- als richtige Adresse
Buchhaltungsmandat
VR-Mandat AG
GF-Mandat GmbH
Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 5900.--, gilt bei Neugründung
Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz! Es
erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.
| | |