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Strohmann in der Wirtschaftswelt

Strohmann 3

 

Deutsches Recht

 

Die (straf-)rechtliche Haftung des Strohmann-Geschäftsführers

Strohmann

Haftung eines "Strohmann"-Geschäftsführers

Die Rechtsprechung bestätigt: Auch der Strohmann-Geschäftsführer steht in der Haftung

AUCH OHNE MACHT „VOLLE HAFTUNG“ – DER „STROHMANN/DIE STROHFRAU“ ALS GESCHÄFTSFÜHRER IN DER INSOLVENZ

Geschäftsführerhaftung als „Strohmann“

Strohmann bei GmbH 

Neues zur strafrechtlichen Haftung des Strohmannes - Keine Entlastung

Risiko "Strohmann" - Wirkung und Rechtsfolge von Strohmanngeschäften

Strohmann-Geschäftsführer haftet für offene Sozialversicherungsbeiträge

Strohmann als Geschäftsführer, Haftbar???

Die derzeitigen Grenzen der Strohmannhaftung

BGH: Als "Strohmann" eingesetzter Geschäftsführer einer Gesellschaft ist strafrechtlich für Nichtabführung der Sozial­versicherungs­beiträge verantwortlich

Strohmann-Geschäftsführer einer GmbH haftet ebenso wie deren faktischer Geschäftsführer

 

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